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: Zweite Offenlegung nicht verschoben

: Zweite Offenlegung nicht verschoben

Trotz der Einschränkungen und der zu erwartenden Zurückhaltung der Bürger durch die Corona-Krise halten das Verkehrsministerium und die Bezirksregierung Düsseldorf an ihrem Vorgehen fest: Die Unterlagen von Gutachten zur beantragten Kapazitätserweiterung des Flughafens Düsseldorf müssen ab dem 4. Mai öffentlich ausgelegt werden.

Der dringenden Bitte der Stadt und der Initiative „Bürger gegen Fluglärm“, die zweite Offenlegung wegen bestehender Risiken zu verschieben, hat das Verkehrsministerium nicht stattgegeben.

Die Unterlagen sind nun vom 4. Mai bis einschließlich 12. Juni montags bis donnerstags von 8 bis 12 und von 13.30 bis 16 Uhr sowie freitags 8 bis 12 Uhr im Technischen Dezernat (Anbau am Parkplatz auf der Gebäuderückseite) an der Wittenberger Straße 21 in Lank-Latum einzusehen. Damit es keine Wartezeiten gibt und die gleichzeitige Einsicht durch mehrere Besucher vermieden wird, müssen Interessenten unter 02150 / 916 274 in der Stabsstelle Umwelt der Stadtverwaltung einen Termin vereinbaren. Besucher werden gebeten, einen Mund-/Nasenschutz zu tragen.

Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet über die Homepage des Verkehrsministeriums https://www.vm.nrw.deeinzusehen und dadurch einen Termin in der Verwaltung zu vermeiden. Einwendungen gegen die in den ergänzenden Unterlagen vorgebrachten Inhalte müssen bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist mit dem Aktenzeichen 26.01.01.01– PFV DUS bei der Bezirksregierung Düsseldorf (Postfach 300865, 40408 Düsseldorf) oder bei der Stadt Meerbusch eingereicht werden.

Über alle Einwendungen und Stellungnahmen entscheidet das Verkehrsministerium NRW als Planfeststellungsbehörde.