1. Mönchengladbach

Besonders Gefährdete können sich zum vierten Mal impfen lassen

Vierte Impfung im städtischen Impfzentrum : Weitere Impfung für stark Gefährdete

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat eine zweite Auffrischungsimpfung für alle Menschen ab 70 Jahren, Bewohner*innen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen empfohlen. Die gibt es ab sofort auch im Impfzentrum der Stadt.

Die zweite Auffrischungsimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens drei Monate nach der erste Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die zweite Auffrischungsimpfung frühestens nach sechs Monaten erhalten. In Ausnahmefällen kann eine zweite Auffrischungsimpfung der Beschäftigten nach ärztlichem Ermessen auch bereits nach mindestens drei Monaten erfolgen.

Voraussetzung für die zweite Auffrischungsimpfung ist eine abgeschlossene Grundimmunisierung und eine erfolgte erste Auffrischungsimpfung.

Personen, die nach der ersten Auffrischungsimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird keine weitere Auffrischungsimpfung empfohlen 

In den Pflegeeinrichtungen sollen die aufsuchenden Impfangebote durch die niedergelassene Ärzteschaft erfolgen. Hierzu nehmen die Einrichtungen zu den ihnen bekannten Ärztinnen und Ärzten Kontakt auf und vereinbaren entsprechende Termine für ihre Bewohner*innen sowie die Beschäftigten. Die Koordinierende COVID-Impfeinheit (KoCI) der Stadt Mönchengladbach wird die Einrichtungen hierbei wenn nötig unterstützen.

Wer zu den betroffenen Personengruppen gehört, für die eine zweite Auffrischungsimpfung empfohlen wird, kann diese in der Städtischen Impfstelle, Am Nordpark 260, erhalten. Termine können online auf der Webseite www.notfallmg.de oder telefonisch bei der städtischen Impfhotline unter 02161/ 25 50 55 5 reserviert werden.