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Recht-Kolumne: Corona Soforthilfen: Bemerkenswert unbürokratisch – aber trotzdem Vorsicht!

Recht-Kolumne: Corona Soforthilfen : Bemerkenswert unbürokratisch – aber trotzdem Vorsicht!

Betrüger haben sich Corona Soforthilfen erschlichen. Über gefälschte Internetseiten wurden staatliche Fördergelder, die eigentlich für Unternehmer gedacht waren, deren Umsätze aufgrund der Coronakrise eingebrochen sind, auf Konten der Kriminellen, größtenteils im Ausland, geschleust.

Dieser Vorgang hat dazu geführt, dass in Deutschland nunmehr diskutiert wird, ob die finanziellen Unterstützungen des Staates in der Coronakrise zu schnell, zu unvorsichtig, ohne ausreichende Prüfung, gewährt werden. Anders ausgedrückt, ob es zu leicht ist, an die staatlichen Gelder zu kommen und dadurch Betrügereien Tür und Tor geöffnet wird.

Die Frage ist im Grunde nicht neu. Insbesondere unter Strafverteidigern wurde sie bisher nur anders gestellt: Kann man sich strafbar machen, wenn man staatliche Corona Soforthilfen in Anspruch nimmt?

Ein paar Beispiele:

Unwahre Angaben in einem Antrag auf Steuerstundung erfüllen den objektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung. Gleiches gilt für Anträge auf Herabsetzung steuerlicher Vorauszahlungen. Steuerhinterziehung kann auch leichtfertig, also ohne Vorsatz, begangen werden.

Ist nicht die Coronakrise schuld, dass der Mieter seine Miete oder der Darlehensnehmer seine Raten nicht mehr zahlen kann, droht eine Strafanzeige wegen Betrugs.

Wer als Unternehmer direkte finanzielle Unterstützung erhalten möchte, muss einen 50-prozentigen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr belegen. Wer hierbei nicht korrekt rechnet oder in den Vorjahresvergleich einzubeziehende Faktoren übersieht, macht sich wegen Subventionsbetrugs verdächtig. In der ersten Version des Antragsformulars für staatliche Soforthilfen in NRW war noch vorgesehen, dass der Antragsteller seine Angaben eidesstattlich, also strafbewehrt, versichern musste. Dieser Passus wurde mittlerweile gestrichen.

Sämtliche bereits absehbaren strafrechtlichen Folgeprobleme der staatlichen Unterstützungsmaßnahmen in der Coronakrise aufzuzählen, würde den Umfang dieser Kolumne um ein Vielfaches sprengen. Hinzu kommen noch Haftungsrisiken im Zivilrecht. Dennoch finde ich es richtig, dass der Staat in der aktuellen Situation schnell und bemerkenswert unbürokratisch handelt. Die Coronakrise kann die Existenz vieler Unternehmen und Unternehmer gefährden. Die Arbeitslosenzahlen werden steigen. Neben den wirtschaftlichen Folgen für die Menschen und ihre Familien sind auch die negativen Auswirkungen für die Gesundheit der Betroffenen, physischer und psychischer Art, in den Blick zu nehmen.

Der Staat muss alles unternehmen, um diese Schäden für uns so gering wie möglich zu halten. Auch wenn so manche Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels mit heißer Nadel gestrickt wird.

Jan Lampe

Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA),

Partner der Kanzlei Hollender Lampe Lampe in Mönchengladbach