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: Brückenschaden: Verbot ab 30 Tonnen

: Brückenschaden: Verbot ab 30 Tonnen

Bei einer Überprüfung der Brücke Viersener Straße über die Hermann-Piecq-Anlage wurden Schäden festgestellt, die die Tragfähigkeit beeinträchtigen. Als Sofortmaßname dürfen Lkw mit mehr als 30 Tonnen Gewicht die Brücke nicht mehr überfahren.

Bereits seit längerem ist für das Jahr 2021 ein Teilneubau des Brückenbauwerkes vorgesehen; aktuell läuft die Planungsphase. Für Mitte 2020 ist die Vergabe des Bauauftrages für den neuen Überbau geplant. Danach kann mit den Werkstattplanungen und Werkstattfertigungen der Stahlbauteile begonnen werden. „Die Schäden zwingen uns dazu, bis zum Brückenneubau mit einer veränderten Verkehrsführung ein Provisorium zu schaffen. Sicherheit geht vor. Allerdings zeigen die Schäden auch, dass es die richtige Entscheidung war, sich für einen Teilneubau zu entscheiden“, so Stadtdirektor und Technischer Beigeordneter Dr. Gregor Bonin.

Bereits in seiner Sitzung am 7. Mai hatte sich der Planungs- und Bauausschuss für einen Teilneubau ausgesprochen. Die alten Überbauten der Brücke werden durch einen neuen Überbau in Stahlverbundbauweise mit vergleichbarer Überbauhöhe ersetzt. Die vorhandenen Unterbauten (Widerlager und Stützen) werden weiter genutzt. Vorgesehen sind zwei Bauabschnitte. Begonnen wird mit dem Rückbau des westlichen Überbaus und dem Anschluss an die Zufahrtsrampe. Aufgrund der stadtauswärts engstehenden Randbebauung ist während dieser Zeit nur eine eingeschränkte Nutzung der bestehenden Fahrspuren möglich. Anschließend erfolgt die Umlegung des Verkehrs auf den neuen Teilüberbau und die Erneuerung der östlichen Seite.

Erforderliche Sperrungen der Viersener Straße sollen zeitlich so gering wie möglich gehalten werden, zum Beispiel durch den Einsatz von Fertigteilen. Die Bauabläufe werden mit den parallel vorgesehenen Abbrucharbeiten für das Gelände Maria Hilf koordiniert. Nach Untersuchungen ergibt sich durch die Teilerneuerung eine Nutzungsdauer von 60 Jahren. Die Gesamtkosten liegen bei cirka 2,9 Millionen Euro.

Laut Stadt wird der Ersatzneubau voraussichtlich nach der Förderrichtlinie Nahmobilität (FöRi-Nah) gefördert. Im Juli 2019 wurde der Bescheid zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn von der Bezirksregierung zugestellt. Im September wurden die Ingenieurleistungen vergeben. Im Zuge der anschließenden Planung durch das Ingenieurbüro erfolgten weitergehende statische Berechnungen, bei denen weitere Tragfähigkeitsdefizite festgestellt wurden. Speziell im Bereich des Rampenanschlusses kommt es zu Lastüberschreitungen. Die Querkrafttragfähigkeit des Bauwerkes kann statisch nicht mehr ausreichend nachgewiesen werden. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, wurden die Maßnahmen mit dem planenden Ingenieurbüro, dem Prüfingenieur und der Stadt abgestimmt. Die kritischen Stellen werden regelmäßig kontrolliert.