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Das Fremdbefüllen von Mülltonnen ärgert die Mönchengladbacher.

Fremdbefüllung von Abfalltonnen : Was tun gegen Mülltouristen?

Vom Problem der wundersamen Müllvermehrung über Nacht war schon so mancher Gladbacher betroffen. Besonders ärgerlich ist es, wenn das Befüllen der eigenen Mülltonne durch Dritte zu einem Überquellen derselben führt. Dass das Fremdbefüllen an sich keine Ordnungswidrigkeit darstellt, erhöht die Hemmschwelle für Mülltouristen auch nicht gerade.

Peter Gabor hat es gerade erst wieder erlebt: Kurz vor Ostern entsorgte ein Nachbar, dessen eigene Mülltonne schon übervoll war, seine Abfälle einfach in der Tonne vor Gabors Haus. Dank eines Briefumschlags im Müll konnte der Mönchengladbacher die Person identifizieren und mit einer freundlichen Bitte, dies zukünftig nicht mehr zu tun, war die Sache erledigt.

Nun lässt sich das Problem, das in der Nachbarschaft laut dem Betroffenen häufiger vorkommt, aber nicht immer auf diese Weise regeln. Deshalb hat Gabor recherchiert. Ergebnis: Das Abfallgesetz der Stadt bietet aktuell wenig Möglichkeiten, gegen Mülltourismus vorzugehen – eine Tatsache, die Gabor auch im Kontakt mit den Mönchengladbacher Abfall-, Grün- und Straßenbetrieben (mags) bestätigt wurde. So schreibt mags: „Das Fremdbefüllen von Müllgefäßen stellt nach der Abfallsatzung keine Ordnungswidrigkeit dar.“ Vielmehr sei es Sache des Eigentümers, dafür zu sorgen, dass genug Abfallbehälter zur Verfügung stehen und benutzt werden können. Die Behälter habe er zu den Leerungszeiten zur Entleerung bereitzustellen und außerhalb derselben auf seinem Grundstück unterzubringen. Dabei könne auch erwartet werden, dass der Eigentümer die Tonnen so platziert, dass sie nur für die Bewohner des Objekts zugänglich sind.

Für das konkrete Vorgehen gegen Mülltouristen geben die Ausführungen von mags indes wenig Hilfreiches an die Hand. In dem Fall, dass Dritte ihren Müll in den Behältern entsorgen, habe der Eigentümer zwar, so heißt es in der Antwort der Abfallbetriebe auf Peter Gabors Anfrage weiter, „einen Anspruch auf Schadenersatz, den er privatrechtlich geltend machen kann“. Jedoch entstünde ein Schaden nur dann, wenn durch Fremdbefüllung die Gefäße dauerhaft überfüllt wären und zusätzliche Behälter von mags bereitgestellt und berechnet werden müssten.

Für Peter Gabor besteht hier Handlungsbedarf. „Solange das Fremdbefüllen von Mülltonnen nicht als Ordnungswidrigkeit eingestuft und mit einer angemessenen Geldbuße belegt wird, ist und bleibt die Verlockung groß, den Müll, der nicht in die eigene Tonne passt, einfach woanders zu entsorgen“, argumentiert er. Hinzu kommt das Problem, dass es die örtlichen Gegebenheiten in vielen Häusern gar nicht zulassen, die Behälter so zu positionieren, dass nur die Bewohner Zugang zu ihnen haben – und spätestens wenn die Tonnen zur Abholung an die Straße gerollt werden, hat es sich damit ja ohnehin.

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„Wenn ich Entsorgungsgebühren zahle, dann sollte darin auch inbegriffen sein, dass nur ich Müll in meinen Behältern entsorgen darf“, findet Gabor. Hier erwarte er einfach ein „bürgerfreundlicheres Gesamtpaket“. Auch den Verweis auf die Möglichkeit privatrechtlicher Schritte im Schadensfall sieht der Mönchengladbacher als wenig zielführend, da die meisten Bewohner der Vitus-Stadt nun mal Mieter seien, die diesen Weg nur mittelbar, über den Eigentümer, beschreiten könnten.

       Eine Wende zum Besseren in der Causa Mülltourismus erhofft Peter Gabor sich von der Politik. Dass die Fraktionen im Rat der Stadt Mönchengladbach einen entsprechenden Ratsbeschluss herbeiführen, der das Fremdbefüllen von Abfallgefäßen zur Ordnungswidrigkeit erklärt, würde er sich wünschen. Wobei die Höhe der dann anfallenden Geldbuße – diesen Vorschlag fügt Gabor noch an – „die zu entrichtende Jahresgebühr für ein größeres Müllgefäß überschreiten sollte.“