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: E-Scooter in Mönchengladbach: Mit Sicherheit unterwegs

: E-Scooter in Mönchengladbach: Mit Sicherheit unterwegs

Der E-Scooter-Verleih für jedermann hat Mönchengladbach erreicht. Wer sich mit dem bis zu 20 km/h schnellen Roller im Straßenverkehr sicher bewegen möchte, der sollte einige Dinge beachten. Die Polizei klärt auf.

Eines vorweg: E-Scooter sind Kraftfahrzeuge und unterliegen damit den Regeln der Straßenverkehrsordnung. Generell dürfen E-Scooter von Personen über 14 Jahren gefahren werden, ein Führerschein oder eine Prüfbescheinigung sind nicht nötig. Die Mönchengladbacher Anbieter gestatten das Fahren ihrer Scooter allerdings erst ab 18 Jahren. Es darf immer nur eine Person mit dem Roller fahren, Mitfahrer oder Gegenstände, die auf dem Trittbrett abgelegt werden, sind nicht gestattet.

Gefahren werden darf auf dem Radweg, ist dieser nicht vorhanden, dann gehört der Roller auf die Fahrbahn. Gehwege sind verboten. Nur spezielle Zusatzschilder „EKF frei“ (mit abgebildetem E-Scooter) können Ausnahmen regeln.

Ein Aspekt liegt der Polizei ganz besonders am Herzen: Das Fahren von E-Scootern unter Wirkung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln. Wer in der Führerschein-Probezeit oder jünger als 21 Jahre ist, sollte von den Rollern im alkoholisierten Zustand unbedingt die Finger lassen. Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, ein Aufbauseminar und eine Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre. Für alle anderen Fahrer gelten Promille-Grenzen analog zu denen, die zum Beispiel für das Auto gelten. Trunkenheitsfahrten können also auch hier zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.

In Mönchengladbach wird es spezielle Halteverbotszonen für E-Scooter geben. Geparkt werden sollten die Roller grundsätzlich so, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmer behindern oder gar gefährden.

Grundsätzlich rät die Polizei, das Fahren mit dem E-Scooter erst einmal im geschützten Raum zu üben und sich nicht sofort in den dichten Stadtverkehr zu begeben. Eine Helmpflicht besteht nicht, wird aber aus Sicherheitsgründen empfohlen, ebenso wie helle, gut sichtbare Kleidung.