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: Gibt’s Mieter zweiter Klasse?

: Gibt’s Mieter zweiter Klasse?

Nein, schöner wohnen ist das nicht, was die Mieter in der Gerkerather Mühle 29 tun: Rohrbrüche und Schimmel, dafür oft weder Warmwasser noch Heizung. Und der Vermieter, eine große Immobiliengesellschaft? Tut nichts. Wochenlang. Die volle Miete gibt’s trotzdem – vom Jobcenter. Ist das richtig? Was können die Mieter tun? Was rät der Mieterschutzbund?

Es ist wieder Tag der offenen Tür. Die Haustür schließt nicht. Seit Wochen. Das ist nicht schön, aber einmal drinnen, kommt’s noch schlimmer. Seit September hat es mehrere Rohrbrüche gegeben. Die Heizung funktioniert wochenlang nicht. Warmwasser? Fehlanzeige. Dafür Schimmel, ein unbenutzbarer Keller und tropfende Rohre, die ahnen lassen: Der nächste Rohrbruch kommt bestimmt.

Warum lassen sich die Mieter das gefallen, fragt man sich. „Wir haben immer wieder bei der Immobiliengesellschaft angerufen“, sagt Marcel Wefers. „Die sagen dann: ’Wir leiten das weiter’, aber es passiert nichts!“

Eine Erfahrung, die auch der Mieterschutzbund teilt. „Die machen gar nichts“, sagt Marc Brucherseifer von der Beratungsstelle auf der Hindenburgstraße 112. „Die kümmern sich nicht um die Mängel. Wenn man Mängelanzeigen macht, kommt keine Antwort.“

Das schreit nach Mietminderung, denkt man. Aber: Einige Mieter sind Hartz VI-Empfänger, und die können nicht so einfach kürzen. Sie müssen den Schaden erst schriftlich dem Vermieter melden, und wenn nichts passiert, eine Mietminderung ankündigen, alles dokumentiert dem Jobcenter vorlegen. „Erst dann können wir die Miete einbehalten oder kürzen“, erklärt Anne Thiele vom Jobcenter Mönchengladbach.

Das Problem: Solange das nicht passiert, besteht keine Dringlichkeit für den Vermieter, zu handeln. Schlimmer noch: „Selbst Mietminderungen werden erst einmal hingenommen“, weiß Marc Brucherseifer.

Und so geht es weiter in der Gerkerather Mühle 29. Die Haustür steht weiterhin jederzeit für jedermann offen. Von der Immobiliengesellschaft ohne Voranmeldung geschickte Handwerker kommen, sehen ... und gehen wieder. Ilona Thiecke zitiert den letzten Rohrspezialisten: „An die Schäden gehen wir nicht ran!“ Der Heizungsraum steht erneut unter Wasser...

Mieter Timo Schrader setzt daher schon länger auf die städtische Wohnungsaufsicht. Die Stadt wiederum erklärt, sie habe die Immobiliengesellschaft aufgefordert, die Mängel zu beseitigen. Die von dieser beauftragte Sanitärfirma habe die vermutliche Ursache für die Heizungsausfälle entdeckt und „man arbeite an einer Lösung“.

Das war Mitte Dezember. Inzwischen haben wir Anfang Januar. Und wer hat an einer Lösung gearbeitet...? Einer der Mieter. Er hat mit Kreppband, Gummi und einer Schelle das Heizungsrohr provisorisch geflickt und füllt im Keller Wasser nach, damit es überhaupt läuft. Warmwasser kommt immer noch nicht überall an. Bei Timo Schrader kommt’s nur lauwarm aus dem Hahn. Seine Heizung läuft immer noch nicht.

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Sein Problem? Ja. Aber es geht ja viel weiter. „Hartz-IV-Empfänger bekommen keine anderen Wohnungen, sind gezwungen, in solche Häuser zu ziehen. Wenn für diese Wohnungen die vollen Mieten gezahlt werden, bedeutet das, dass Steuergelder ausgegeben werden – für Wohnungen in schlechtem Zustand. Dadurch verschlechtert sich der soziale Wohnungsbau noch“, so Mieterschützer Brucherseifer. Auf die Frage: „Kann man von Mietern zweiter Klasse sprechen?“ antwortet er: „Mit so einem System ja!“

Tipps vom Mieterschutzbund

Schäden/Mietmängel nicht telefonisch beim Vermieter melden, sondern immer schriftlich anzeigen, da Mieter beweisen müssen, dass sie eine Mängelanzeige gemacht haben!

Alles genau aufschreiben und fotografieren: Welche Schäden bestehen seit wann und wo? Wann (Datum, Uhrzeit) ist wer gekommen und hat sich was angesehen, gemessen oder repariert? > Wegen der Mietminderung ist der Verlauf ganz wichtig!

Immer einen Zeugen dabeihaben, der mitschreibt, wer was sagt (Handyaufnahme ist nicht erlaubt), welches Messgerät (Feuchtigkeitsmesser) wo genau verwendet wird und was das Gerät misst > Das ist unerlässlich für eine spätere Zeugenaussage!

Wenn Trocknungsgeräte aufgestellt werden, Datum, Anfangs- und Endstand notieren, um erhöhten Stromverbrauch zur Rückerstattung ermitteln zu können. Dem eigenen Energieversorger Bescheid geben, damit man nicht im Verbrauch hochgestuft wird!