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: Gottesdienste mit Beteiligung

: Gottesdienste mit Beteiligung

Gläubige können nun auch wieder an Gottesdiensten im Nikolauskloster teilnehmen. Das Bistum Aachen hat mit den anderen vier Bistümern in NRW Maßgaben dazu erarbeitet, die mit der Staatskanzlei des Landes abgestimmt worden sind.

. Die fünf Bistümer in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsam Maßgaben erarbeitet, die mit der Staatskanzlei des Landes abgestimmt worden sind. Sie gelten in allen NRW-Bistümern und bilden ab 1. Mai 2020 den Rahmen für das liturgische Leben im Bistum Aachen.

Ab 2. Mai finden nun auch im Nikolauskloster wieder Gottesdienste unter Beteiligung der Gläubigen statt, allerdings unter den Maßgaben der NRW-Bistümer.

In den nächsten Tagen gilt folgender Gottesdienstplan: Samstag, 2. Mai , 18 Uhr Heilige Messe auf der Klosterwiese. Sonntag, 3. Mai, 8 Uhr Heilige Messe in der Klosterkirche, 10 Uhr und 18 Uhr Heilige Messe auf der Klosterwiese.

Werktags ab 4. Mai, um 7 Uhr Heilige Messe in der Klosterkirche.

Die Messe sonntags um 7.30 Uhr in der Schlosskapelle entfällt bis auf Weiteres.

Die Teilnehmer der Gottesdienste in der Klosterkirche sind verpflichtet zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Der Zugang zu den Gottesdiensten in der Klosterkirche ist aufgrund der Abstandsregelung auf 30 Personen begrenzt. Nur die markierten Sitzplätze sind einzunehmen. Beim Eintreten in die Kirche ist jeder Gläubige aufgefordert die Hände zu desinfizieren.

Im Marienmonat Mai wird in jedem Gottesdienst besonders für Gesundheit, für ein sorgsames Umgehen miteinander und die Ausgewogenheit von Nähe und Distanz gebetet.