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: Handy- und DSL-Verträge bleiben eine Baustelle

: Handy- und DSL-Verträge bleiben eine Baustelle

In dieser Woche hat die Verbraucherzentrale in Mönchengladbach ihren Jahresbericht vorgestellt. „Für zahlreiche Ratsuchende war die Beratungsstelle im letzten Jahr Anlaufstelle für Fragen und Probleme des Verbraucheralltags“, so Sebastian Dreyer, Leiter der Einrichtung.

Über 8000 „Kunden“ sind im vergangenen Jahr mit Fragen oder Problemen bei der Verbraucherzentrale Mönchengladbach vorstellig geworden. Dabei zeigte sich, dass auch in 2018 der Schwerpunkt der Verbraucherbeschwerden im Bereich der Handy- und DSL-Verträge und bei Inkasso-Forderungen lag. So wurde zum Beispiel die nicht eingelöste Kartenzahlung eines Rheydters in Höhe von 14 Euro von einem Inkasso-Anwalt auf eine Summe von über 400 Euro in die Höhe getrieben. „Solche Forderungen sind nach unserem Dafürhalten schlicht rechtswidrig, allerdings fehlt es auch gerade in diesem Bereich an eindeutigen gesetzlichen Regelungen“, beklagt Dreyer.

Edda Nowak, Beraterin der Verbraucherzentrale, erinnert sich zudem an den dreisten Fall einer geistigbehinderten Verbraucherin, die nur ihren Mobilfunkvertrag verlängern wollte und, nachdem sie an einen sehr windigen Verkäufer geraten war, das Geschäft am Ende mit 14 neuen Verträgen verließ. „Wir konnten die 14 überflüssigen Verträge schlussendlich wieder auflösen und auch den völlig überdimensionierten 15. Vertag entsprechend verschlanken, aber Sie können sich vorstellen, dass diese Geschichte der traurige Höhepunkt unseres Jahres war“, ärgert sich Nowak.

„Die Mönchengladbacher profitieren aber nicht nur von uns als örtliche Beratungsstelle, sondern auch von der generalisierenden und ordnungspolitischen Arbeit unserer Geschäftsstellen auf Landes- und Bundesebene,“ erklärt Sebatian Dreyer. Im Jahr 2018 gab es viele Verfahren und Klagen, die zum Teil sogar unmittelbare Auswirkungen in Mönchengladbach hatten. Das Netzwerk Schuldnerberatung e.V., ein in Mönchengladbach tätiger gewerblicher Schuldenregulierer, musste seine Tätigkeit einstellen, nachdem er durch die Verbraucherzentrale NRW verklagt worden war. Der Verein hatte unter anderem Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung angeboten, ohne hierfür die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zu besitzen. Weiterhin hat die NEW, der örtliche Energiegrundversorger, ihre Mahngebühren im automatisierten Verfahren von ehemals 5 Euro auf jetzt 1 Euro reduziert, nachdem sie vom Bundesverband der Verbraucherzentralen verklagt worden war.

Verbraucherbildung und -information standen für die Verbraucherzentrale 2018 mit über 2000 Veranstaltungskontakten besonders im Fokus. Dreyer: „Neben unseren Informationen zum Verbraucheralltag, waren auch die Datenschutzgrundverordnung und der Dieselabgasskandal wichtige Themen, die wir zusammen mit den Verbrauchern aufgearbeitet haben.“

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Ausdrücklich warnt die Verbraucherzentrale vor Schufa-freien Krediten und vermeintlich günstigen Online-Kreditkarten. „Diese Problematik hatten wir schon 2017, sie hat sich aber 2018 noch einmal deutlich verstärkt“, berichtet Edda Nowak. „Die Verbraucher suchen nach günstigen Angeboten, die ihren finanziellen Spielraum erweitern. Stattdessen erhalten sie oft für sie nutzlose Prepaid-Kreditkarten oder Finanzsanierungsverträge. Verbunden ist das Ganze häufig mit horrenden Gebühren und Ausgabekosten.“

Für das Jahr 2019 erwartet die Verbraucherzentrale mit Spannung die erste mündliche Verhandlung zur Musterfeststellungsklage gegen VW. „Diese ist für den 30. September geplant und wird sicher noch einmal zu vielen Verbraucheranfragen führen“, vermutet Dreyer.