: Hundesteuer bleibt gleich

Mehr als 13850 Gladbacher Hundehalter erhalten ab Montag, 13. Januar, vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach ihren Hundesteuerbescheid für das Jahr 2020.

Die Hundesteuersätze bleiben auch im neuen Jahr unverändert und sind wie folgt gestaffelt: Wenn nur ein Hund gehalten wird, beträgt die Hundesteuer jährlich 138 Euro. Sobald zwei Hunde gehalten werden, sind je Hund 165,60 Euro zu entrichten und bei drei oder mehr gehaltenen Hunden steigt der Steuerbetrag auf 207 Euro pro Jahr und Hund. Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Die Hundesteuer 2020 wird am 15. Februar 2020 fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann unter www.stadtmg.de/
sepamandat heruntergeladen werden.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der im letzten Jahr versandten aktuellen grünen – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter der Stadt und insbesondere der kommunale Ordnungsdienst werden weiterhin das Tragen der aktuellen Hundesteuermarken überprüfen.

Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Zu beachten ist, dass Hunde grundsätzlich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt anzumelden sind, ganz egal wie die Besitzverhältnisse sind. Das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern. Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde, wie zum Beispiel aus ausschließlich aus beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind ebenfalls beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermarke. Anmeldeformulare können online unter www.stadtmg.de/fb22 heruntergeladen oder telefonisch unter 02161/2552239 angefordert werden.

Zu beachten ist, dass Änderungsmitteilungen, die der Stadtverwaltung ab Anfang Dezember 2019 zugegangen sind, nicht mehr im Jahresbescheid 2020 berücksichtigt werden konnten. Diese werden kurzfristig bearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Ende Januar 2020 ergehen werden. Gleiches gilt auch für zwischenzeitlich eingereichte Neuanmeldungen, so dass neue Hundehalter bis Ende Januar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten.

Nach Bekanntgabe der Jahresbescheide 2020 kann es in den nächsten Wochen aufgrund der erwarteten Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis.