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: Im Stadtgebiet: Invasion der Querlieger

: Im Stadtgebiet: Invasion der Querlieger

Für Menschen, die mal schnell wohin müssen, oder – besonders jetzt – keine Lust auf Busfahrten haben, ist die Erfindung der E-Scooter eigentlich eine gute Idee – wenn sie nicht immer wieder kreuz und quer liegen und die Bürgersteige blockieren würden. Wir haben nachgefragt, wer da eigentlich fürs Aufräumen zuständig ist.

Ingrid Barimani-Sieg lässt sich so leicht nichts vormachen. Nachdem die 87-jährige mit ihrem Rollator tagelang nicht um quer liegende Roller auf dem Bürgersteig vor dem Altenheim Curanum herum kam, wollte sie sich beim Ordnungsamt beschweren. Als sie dort niemanden erreichte, rief die Seniorin die Nummer des städtischen Bürgerdialogs an und erfuhr dort, nein die Gewerbeaufsicht habe nichts mit den „wild“ geparkten Rollern zu tun.

Auch Helmut Mellen ärgert sich regelmäßig über die herumliegenden Roller. Am Bahnhof, an den Ampeln, auf dem Alten Markt – „da ist kein Durchkommen“, sagt Mellen, der sich aus gesundheitlichen Gründen nicht bücken kann, um so einen Scooter auf die Seite zu schieben. Besonders gefährlich sei es für Leute mit Sehbehinderung, sagt er. „Leider kümmern sich weder Polizei noch Ordnungsamt um diesen Missstand. Dabei ist es doch möglich, den Nutzer zu ermitteln“, meint Mellen. Diese müssten sich ja schließlich mit einer App bei der Betreiberfirma anmelden. Entsprechend könnte dann ja auch ein Bußgeld verhängt werden.

„So einfach ist es nicht“, sagt Stadtpressesprecher Dirk Rütten, der selbst auch schon mal auf dem Bürgersteig aufräumt, schließlich wisse man ja nicht, ob irgendjemand das Fahrzeug umgetreten habe.

Mit der Anbieterfirma Tier, die zur Zeit als einzige E-Scooter in Mönchengladbach zur Verfügung stellt, gebe es eine Vereinbarung, dass alle zwei Tage aufgeräumt werden müsse. Natürlich könne die Stadt nicht ständig kontrollieren, ob das auch passiere.

„Ein Elektroroller darf normalerweise überall dort abgestellt werden, wo das Parken von Fahrrädern erlaubt ist“, so Rütten. Das sei auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen. Obwohl die Straßenverkehrsordnung gerade geändert worden sei, sei das Abstellen von E-Scootern leider nicht näher geregelt worden. Man könne nur an die Nutzer appellieren, die Roller ordentlich abzustellen...

Die Firma Tier Mobility GmbH betont auf Anfrage des Extra-Tipp in einer Stellungnahme, dass „Sicherheitsregeln und Erinnerungen an das richtige Parken nach der Registrierung und jedes Mal, wenn ein Kunde seine Fahrt beendet, in unserer App erscheinen“. Darüber hinaus sei das sichere Parken auch Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werde von allen Kunden bestätigt, bevor diese ihren Benutzer bei Tier anlegen könnten. Auf dem Board jedes Rollers sei zudem eine Telefonnummer aufgedruckt, die man anrufen und eine Voicemail hinterlassen könne, wenn es Probleme gäbe. Dann würde Tier sich um den Fall kümmern.