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Jan Lampe berichtet von Betrugsversuchen bei Corona-Soforthilfen

Kolumne Recht : Neues von der Corona-Front: Betrugsversuche bei Soforthilfen

Während die Maßahmen zur Finanzierung der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie mehr und mehr anlaufen, zeigt sich, dass schwarze Schafe bereits vielerorts kriminell kreativ geworden sind, um Soforthilfen einzustreichen.

Die letzten zwei Wochen hatte meine „Corona-Kolumne“ Pause. Der Kolumnist war in Urlaub. In Mecklenburg-Vorpommern; vorbildlich dieser Tage. So richtig viel rechtlich Interessantes war in dieser Zeit an der Corona-Front aber auch nicht passiert: diverse neue Hilfsmaßnahmen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie. Die einen für die einen mehr, die anderen für die anderen weniger sinnvoll erscheinend. Was wirklich hilft, werden wir höchstens im Nachhinein erfahren.

Neben Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und Maßnahmen gegen die wirtschaftlichen Folgen der Maßnahmen gegen die Eindämmung der Pandemie starten jetzt aber auch vermehrt Maßnahmen zur Finanzierung des Ganzen. Die ausgezahlten Soforthilfen werden auf ihre Berechtigung hin überprüft. Soforthilfen werden zurückgefordert. Die Regierung denkt (wieder) über die Einführung einer Reichensteuer zur Refinanzierung der Corona-Ausgaben nach.

Neben diesen verwaltungsrechtlichen Vorgängen ermitteln aber auch schon Strafverfolgungsbehörden. Zahlreiche Wohnungen und Geschäftsräume wurden durchsucht wegen des Verdachts der betrügerischen Erlangung der Soforthilfen.

Auch im Zusammenhang mit dem Bezug von Kurzarbeitergeld wurde betrogen. Die Tathandlungen reichen von manipulierten Arbeitszeiterfassungen über die Anmeldung fiktiver Arbeitnehmer bis hin zu vorgetäuschtem Arbeitsausfall bei gleichzeitiger Schwarzarbeit. In letzterem Fall kommt dann zum Betrug und zum Vorenthalten von Sozialabgaben auch noch Steuerhinterziehung dazu. Auch gegen Arbeitnehmer wird ermittelt wegen Beihilfe zum Betrug ihrer Chefs.

All dies war absehbar und kommt wenig überraschend. Genauso zu erwarten waren erhöhte Ansteckungszahlen verursacht durch schlechte Arbeits- und/oder Wohnbedingungen. Eine zweite Welle im ganzen Land wird in diesen Fällen durch lokale Beschränkungen verhindert werden können. Den örtlichen Restaurantbetreiber kann es trotzdem kosten, wenn er erneut schließen muss.

Nicht unbedingt zu erwarten war hingegen, dass sich Menschen im Juli in deutschen Innenstädten schon wieder feiernd in den Armen liegen, sich durch Straßen und Geschäfte drücken oder sogar am Ballermann zu fünft aus einem Glas trinken. Unabhängig von diesen krassen Beispielen werden sich viele von uns in letzter Zeit dabei ertappt haben, etwas unvorsichtiger geworden sein. Vielleicht sollten wir uns hin und wieder die Bilder aus Italien oder Spanien in Erinnerung rufen, die vor ca. 2 Monaten auf allen Kanälen liefen. Oder die aktuellen Bilder aus den USA oder Brasilien, zum Beispiel. Oder uns daran erinnern, wie wir vor nicht mal zwei Monaten noch über die Einschränkung unserer Grundrechte geschimpft haben. Und wir glücklich wir waren, als sich das Angebot an Freizeitaktivitäten wieder erhöht hatte.

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AHA (Abstand Hygiene Atemschutz), was ist das schon, wenn wir damit eine zweite Welle verhindern? Eine zweite Welle wird auch Branchen und Menschen treffen, die von der ersten Welle verschont wurden. Sogar Berufsgruppen, die sich bisher von Corona nicht bedroht gefühlt haben, könnten einer zweiten Welle zum Opfer fallen. Darüber lohnt es sich für die meisten von uns einmal, zumindest kurz, nachzudenken.

Jan Lampe

Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA),

Partner der Kanzlei Hollender Lampe Lampe in Mönchengladbach