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Kolumne Recht: Jeder hat das Recht auf Leben

Kolumne Recht : Jeder hat das Recht auf Leben

Rechtsanwalt Jan Lampe ordnet für uns ab sofort die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ein. Erzählt von seiner persönlichen Einschätzung der Lage und nimmt einzelne Maßnahmen unter die Lupe.

Woche 2 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO). Das öffentliche Leben ist weitestgehend zum Erliegen gekommen. Die Wirtschaft ächzt. In NRW ist die am 22. März verkündete Verordnung (zunächst) bis zum 20. April in Kraft. Der aktuelle Zustand wird also noch mindestens drei Wochen anhalten.

Ob die Maßnahmen den gewünschten Erfolg bringen, wissen wir (noch) nicht. Entscheidungsträger wie Angela Merkel, Armin Laschet und Markus Söder lassen sich deshalb von Experten beraten. Als solche stehen aktuell Virologen und Mediziner hoch im Kurs. In den letzten Tagen haben sich aber auch vermehrt Wirtschaftswissenschaftler, Soziologen und Psychologen zu Wort gemeldet. Je länger die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wirksam bleiben, desto lauter werden die Stimmen, die vor den negativen Folgen warnen.

Niemand, auch die Experten wissen nicht, ob die aktuellen Einschränkungen unseres Alltags den gewünschten Erfolg bringen. Auch werden wir nie erfahren, ob alternative, weniger einschneidende Maßnahmen ausgereicht hätten.

Der Zweck heiligt die Mittel. Es geht darum, die Pandemie einzudämmen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage bleibt, alle Erkrankten in der erforderlichen Weise zu behandeln. Niemand soll sterben müssen, weil er nicht behandelt werden kann.

Dieses Ziel ist für mich nicht diskutabel. Insoweit herrscht aktuell Einigkeit bei 95 Prozent der Bevölkerung. Stimmen, die darauf hinweisen, dass bei einer Grippewelle auch Menschen sterben, sind weitestgehend verstummt. Den verbliebenen Anhängern dieses Vergleichs von Äpfeln mit Birnen sei entgegengehalten, dass wir in Deutschland noch keinen Grippepatienten haben sterben lassen, dessen Weiterleben medizinisch möglich gewesen wäre.

Gerade genannte 95 Prozent der Deutschen müssen nicht ins Gesetz schauen, um ihre Meinung zu vertreten. Das Recht steht aber hinter ihnen.

Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Jeder. Nicht nur jeder unter 60-Jährige ohne Vorerkrankungen.

Man muss nicht aktiv werden, um wegen Körperverletzung oder Totschlags bestraft zu werden. Es steht auch unter Strafe, durch bloßes Nichtstun einen Menschen zu töten oder seine Gesundheit zu gefährden. § 13 des Strafgesetzbuches nennt das „Begehen durch Unterlassen“.

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Ich habe von Strafanzeigen gegen Richter gehört, die eine Gerichtsverhandlung nicht absagen wollten. Der Vorwurf: Versuchte Körperverletzung wegen der Gefahr, sich in der Gerichtsverhandlung mit Corona zu infizieren.

Vor diesem Hintergrund bleibt uns meiner Meinung nach aktuell nichts anderes übrig, als den behördlichen Anweisungen zu folgen und Abstand zu unseren Mitmenschen zu halten. Wir müssen alle helfen, die Weiterverbreitung des Virus eindämmen, bis wir sie zahlenmäßig kontrollieren können. Im Anschluss können wir das Land wieder sukzessive so weit hochfahren, wie es die Kapazitäten unserer Krankenhäuser zulassen.

Jan Lampe

Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA),

Partner der Kanzlei Hollender Lampe Lampe in Mönchengladbach