: Jetzt gilt ein Kontaktverbot

Die Bundesregierung und die Länder haben weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens vereinbart. Es wurde ein umfassendes Kontaktverbot beschlossen, das von den Ordnungsämtern und der Polizei konsequent durchgesetzt werden soll. Eine entsprechende Rechtsverordnung, die landesweit gilt, tritt am heutigen Montag in Kraft.

Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum sind danach grundsätzlich verboten. Ausgenommen davon sind Familien, sowie die in einem Haushalt zusammen lebenden Personen, sowie dringend notwendige Zusammenkünfte geschäftlicher Art, der Öffentliche Personennahverkehr und Beerdigungen.

Alle notwendigen Besorgungen und Wege wie Einkäufe, der Weg zur Arbeit, zum Arzt oder zur Apotheke, Spaziergänge oder der Gassigang mit dem Hund sind weiterhin möglich.

Damit verbunden sind allerdings weitere Einschränkungen der Gewerbefreiheit: Danach müssen nun alle Gastronomiebetriebe (also auch Restaurants und Schnellrestaurants) geschlossen bleiben. Liefer- und Abholdienste sind nach den Ankündigungen von Bund und Land weiter möglich.

Darüber hinaus dürfen auch Dienstleistungsbetriebe, in denen ein enger Kontakt zwischen Menschen unvermeidbar ist, nicht mehr öffnen. Darunter fallen zum Beispiel Frisöre, Tattoostudios, Massagepraxen oder Nagelstudios. Ausgenommen davon sind alle medizinisch notwendigen Behandlungen.

Unmittelbar nach der Ankündigung des Ministerpräsidenten am Sonntag hat die Stadt Mönchengladbach mit den Vorbereitungen zur Umsetzung begonnen. Oberbürgermeister Hans Wilhelm Reiners: „Ich halte die jetzt beschlossen Maßnahmen für richtig, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen. Froh bin ich darüber, dass nun klare und einheitliche Regeln gelten, an denen sich die Menschen orientieren können. Dabei bin ich mir bewusst, dass dies einschneidende Maßnahmen sind, die viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vor weitere große Herausforderungen stellen. Sie sind aber notwendig, um das Virus aufzuhalten.“

Sollten sich aus der angekündigten Rechtsverordnung weitere notwendige Schritte und Maßnahmen für Mönchengladbach ergeben, wird die Stadtverwaltung diese unverzüglich umsetzen und darüber informieren.