: Jetzt gilt sie, die Maskenpflicht

Ab heute gilt sie in NRW: die Pflicht einen Mund-Nasen-Schutz in Bussen und Bahnen und beim Einkaufen zu tragen. Das vorweg: Zulässig sind Alltagsmasken oder auch ein Schal.

Wer sich in Geschäften oder im öffentlichen Personennahverkehr bewegt, der muss ab dem 27. April eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine so genannte Alltagsmaske tragen. Auch ein Schal um Mund und Nase gebunden reicht aus.

Mit der Einführung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes soll das Infektionsrisiko weiter verringert werden. Denn auch wenn eine Stoffmaske den Träger nicht vor Ansteckung schützt, schützt sie die Mitmenschen vor den Erregern, die man selbst unter Umständen in sich trägt. Insgesamt wird so in jedem Fall die Reichweite und Verbreitung von Tröpfchen durch Sprechen, Niesen oder Husten eingedämmt. Dies ist besonders dort wichtig, wo die empfohlenen Sicherheitsabstände von mindestens anderthalb Metern nicht eingehalten werden können.

Ministerpräsident Armin Laschet begründete die Entscheidung so: „Nach Experten-Auffassung kann das Tragen von Alltagsmasken dazu beitragen, das Infektionsrisiko zu reduzieren. Wir müssen alles tun, was dabei hilft, umsichtig den Weg zurück zu einem Leben in Normalität zu finden. Die Maskenpflicht in einigen Bereichen des öffentlichen Lebens kann dabei sinnvoll unterstützen.“

In diesem Zusammenhang verkündete das Land NRW ebenfalls, dass der gesamte Einzelhandel – auch mit Ladenlokalen über 800 Quadratmetern – ab Montag wieder öffnen darf: sofern die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter begrenzt werden kann. Für die Gastronomie wolle man bis Ende April eine Lösung vorlegen.