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Mieten mit Hund: Kein Herz für Vierbeiner?

Mieten mit Hund : Kein Herz für Vierbeiner?

Viele wissen es sicher aus Erfahrung: eine Mietwohnung zu finden, ist heutzutage nicht unbedingt einfach. Besonders schwer haben es dabei auch immer wieder Hundebesitzer.

Groß ist die Aufregung bei den drei Frauen, die sich an diesem Nachmittag mit ihren Vierbeinern an der Hundewiese im Volksgarten miteinander unterhalten, denn sie alle haben dasselbe Problem: Sie bräuchten dringend eine neue Wohnung, finden allerdings keine. Begründung der potenziellen Vermieter fast immer: „Mit Hund geht gar nicht.“

Noch wohnt Maria Venturi in der Dachwohnung eines Mehrparteienhauses, doch aus gesundheitlichen Gründen ist dieser Zustand für sie nicht haltbar. Dringend benötigen sie und ihr siebenjähriger Schnauzer Sveva eine neue Bleibe. „Inzwischen sage ich den Anbieterern direkt am Telefon, dass ich einen Hund habe, dann kann ich mir den Weg nämlich gleich sparen“, berichtet sie. Gerade in Zeiten von Wohnungsnot könne sie nicht nachvollziehen, dass die Haltung vieler Vermieter Hundehaltern gegenüber so ablehnend ist.

Dasselbe Problem wie Venturi haben auch Nicole Remy und Andrea Fieseler, die an diesem Nachmittag mit im Park sind. Bei ihrer Wohnungssuche seien die ersten 30 Absagen alle mit der Begründung erfolgt, dass man keine Hunde im Haus wolle, so Nicole Remy. Dabei interessiere es die Vermieter auch in der Regel überhaupt nicht, ob es sich um junge, aufgedrehte, nicht stubenreine Hunde handelt oder – wie in ihrem Fall – um zwei ruhige, bereits ausgewachsene Labrador-Mischlinge, die sich ganz ruhig verhalten und auch sauber sind. Von ihrem Schritt an die Öffentlichkeit erwarten sich die Frauen, dass eventuell der ein oder andere Vermieter seine Position in der Frage noch einmal überdenkt.

Tiere in Mietwohnungen: Die Rechtslage

Doch was sagt überhaupt die Rechtslage zu Tieren in Mietwohnungen? Ein generelles Haustierverbot wurde bereits 2013 vom Bundesgerichtshof gekippt. „Sollte sich ein solches in einem Mietvertrag finden, ist es demnach unwirksam und der Mieter kann Hunde und Katzen in der Wohnung halten“, informiert Marc Brucherseifer, Berater beim Mieterschutzbund Mönchengladbach. Kleintiere wie Kaninchen oder Mäuse seien so oder so unproblematisch, hier könne kein Vermieter sein Veto einlegen.

Heißt das aber automatisch, dass ich als Mieter immer Hunde und Katzen in meiner Wohnung halten darf? „Ganz so einfach ist es nicht“, erklärt Brucherseifer, „vielmehr hängt es davon ab, was im Mietvertrag genau drinsteht. Dieser kann nämlich einen Zustimmungsvorbehalt beinhalten, wonach der Vermieter seine Zustimmung geben muss, dass Hunde oder Katzen in der Wohnung gehalten werden dürfen.“ Jedoch dürfe der Vermieter seine Zustimmung nicht verweigern und wäre dementsprechend verpflichtet, zuzustimmen, wenn keine Gründe dagegensprechen. Deshalb empfiehlt der Berater auch, den Hund in so einem Fall dem Vermieter gegenüber „in allen rosa Farben“ zu schildern, etwa dass er ruhig und sauber ist und überhaupt keine Probleme macht. Auf diese Weise würden dem Vermieter keine Gründe für eine Zustimmungsverweigerung geliefert. Festzuhalten bleibe allerdings, dass die Zustimmung bei einer solchen Klausel in jedem Fall erforderlich ist. Zur Not müsse daher, wenn keine Gründe gegen eine Zustimmung des Vermieters vorliegen, diese aber trotzdem unterbleibt, der Gang vor Gericht erfolgen.

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Für Maria Venturi, Nicole Remy und Andrea Fieseler sind die gelockerten gesetzlichen Bestimmungen zur Tierhaltung in Mietwohnungen aber natürlich kein wirklicher Trost. Schließlich stehen sie ja vor dem Problem, überhaupt erstmal eine Unterkunft zu finden. Und wem er eine Wohnung vermietet und wem nicht, das ist dem Vermieter ja nach wie vor selbst überlassen.

Bleibt zu hoffen, dass es doch noch den ein oder anderen Wohnungseigentümer mit einem Herz für Tiere und ihre Halter gibt – nicht nur in Mönchengladbach.