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: Masern – keine Kinderkrankheit

: Masern – keine Kinderkrankheit

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) beschlossen. Damit wird der Impfschutz in Gemeinschaftseinrichtungen geregelt.

„Masern sind keine Kinderkrankheit! Mehr als die Hälfte aller Masernfälle in Deutschland betreffen Jugendliche und Erwachsene. Und harmlos sind sie schon gar nicht. Die Krankheit kann einen schweren Verlauf nehmen und Spätfolgen entwickeln. Für einige Erkrankte endet sie tödlich“, erläutert der Mönchengladbacher Bundestagsabgeordnete Dr. Günter Krings. Deshalb habe er auch schon im Sommer das Mönchengladbacher Impfbündnis unterstützt.

Durch das neue Gesetz werden Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen, Gesundheitseinrichtungen oder Asylbewerberheimen betreut werden oder arbeiten, dazu verpflichtet, einen Nachweis über ausreichenden Impfschutz oder eine bestehende Immunität zu erbringen. Kommen sie dem nicht nach, können ein Tätigkeitsverbot, ein Zutrittsverbot oder eine Geldbuße ausgesprochen werden.„Unsere bisherigen Anstrengungen durch Informationskampagnen und Erinnerungssysteme haben leider nicht dazu geführt, dass die Impfquoten in Deutschland auf mindestens 95 Prozent erhöht werden konnten. Das ist die notwendige Quote, um Masern erfolgreich zu eliminieren. Deshalb ist unser Beschluss des Masernschutzgesetzes nur folgerichtig“, betont Krings.

Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten überhaupt. Weltweit sind Masern weiter auf dem Vormarsch. Gleichzeitig existiert keine spezifische Behandlung dieser Krankheit. Das hat zur Folge, dass bei einer Ansteckung lediglich die Symptome behandelt werden können. Dies ist besonders problematisch, da besonders schutzbedürftige Gruppen aus verschiedenen medizinischen Gründen nicht selbst aktiv geimpft werden können und deshalb auf hohe Impfquoten angewiesen sind. Dazu gehören neben Neugeborenen bis zum Alter von neun Monaten auch ältere Menschen, chronisch Erkrankte oder Schwangere.

„Das Masernschutzgesetz ist mit unserem Grundgesetz vereinbar, denn der Staat hat neben seinen Pflichten gegenüber jedem einzelnen Menschen auch die Pflicht, das öffentliche Ziel des Gesundheitsschutzes zu verfolgen“, so Krings abschließend.