: Maskenpflicht in Innenstädten

Angesichts der aktuellen Coronainfektionszahlen hat die Stadt Mönchengladbach die Gefährdungsstufe 1 festgestellt und eine „Maskenpflicht“ in den Innenstädten von Mönchengladbach und Rheydt verfügt.

Seit heute (Montag) ist eine Allgemeinverfügung in Kraft, wonach die Stadt Mönchengladbach offiziell die Gefährdungsstufe 1 im Sinne der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW festgestellt hat. Diese tritt ein, wenn die 7-Tage-Inzidenz, wie derzeit in Mönchengladbach, den Wert von 35 erreicht oder übersteigt und das Infektionsgeschehen nicht auf einzelne Einrichtungen zurückzuführen und einzugrenzen ist.

Damit werden die in der Coronaschutzverordnung des Landes vom 17. Oktober vorgesehenen Maßnahmen wirksam:

- Veranstaltungen und Versammlungen sowie Kongresse mit mehr als 1.000 Personen sind unzulässig.

- An Festen aus herausragendem Anlass (z.B. Hochzeitsfeiern, Jubiläen, Tauf-, Geburtstags oder Abschlussfeiern) außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen (gilt ab Montag, 19. Oktober). Bei Geburtstagen gilt nur ein besonderer (18. Geburtstag) oder runder Geburtstag (z.B. 50 Geburtstag) als herausragend.

- Für den privaten Raum (z.B. Haus, Wohnung oder Garten) gilt die dringende Empfehlung Kontakte und private Feiern zu reduzieren und möglichst infektionssicher zu gestalten.

- Die Maskenpflicht gilt auch am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen.

- Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.

- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur Gruppen mit maximal 10 Personen treffen.

In der Allgemeinverfügung hat die Stadt Mönchengladbach die Bereiche festgelegt, in denen ab Montag das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im öffentlichen Außenbereich vorgeschrieben ist.

Mönchengladbach:

Aachener Straße (zwischen Viersener Straße und Waldhausener Straße), Abteiberg, Abteistraße, Albertusstraße (zwischen Steinmetzstraße und Hindenburgstraße), Alter Markt, Am Minto, An der Stadtmauer, Anna-Schiller-Stiege, Balderichstraße, Bismarckplatz, Bismarckstraße (zwischen Steinmetzstraße und Goebenstraße), Edmund-Erlemann-Platz, Eickener Straße (zwischen Steinmetzstraße und Hindenburgstraße), Europaplatz inklusive des gesamten ZOB, Fliescherberg, Franz-Gielen-Straße, Friedrichplatz, Gasthausstraße, Hans-Jonas-Park, Heinrichstraße, Heinrich-Sturm-Straße, Hindenburgstraße (zwischen Alter Markt und Breitenbachstraße), Humboldtstraße (zwischen Steinmetzstraße und Europaplatz), Johann-Peter-Boelling-Platz, Johannes-Cladders-Platz, Kapuzinerplatz, Kapuzinerstraße, Kirchplatz, Krichelstraße, Lambertsstraße, Ludwigstraße, Marktstieg, Münsterstraße, Münsterplatz, Neustraße, Oskar-Kühlen-Straße, Platz der Republik (zwischen Heinrich-Sturm-Straße und Breitenbachstraße), Portalstieg, Postgasse, Propst-Kauff-Stiege, Rathausstraße, Rathausplatz, Sandradstraße, Schillerstraße (zwischen Steinmetzstraße und Europaplatz), Sittardstraße (zwischen Steinmetzstraße und Europaplatz), Sonnenhausplatz, Spatzenberg, Steinmetzstraße (zwischen Am Minto und Bismarckstraße), Stepgesstraße, (zwischen Sonnenhausplatz und Lüpertzender Straße), Stephanstraße, Waldhausener Straße (zwischen Alter Markt und Aachener Straße), Wallstraße, Weiherstraße, Wilhelmstraße, Turmstiege, Viersener Straße (zwischen Aachener Straße und Am Minto).

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Rheydt:

Am Neumarkt, Bahnhofstraße inklusive des kompletten ZOB, Brucknerallee (zwischen Nordstraße und Hauptstraße), Dahlener Straße (zwischen Wilhelm-Schiffer-Straße und Friedrich-Ebert-Straße), Friedrich-Ebert-Straße (zwischen Stresemannstraße und Wilhelm-Schiffer-Straße), Harmoniestraße, Hauptstraße (zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Limitenstraße), Hugo-Preuß-Straße, Kloetersgasse, Langensgasse, Limitenstraße (zwischen Moses-Stern-Straße und Hauptstraße), Marienplatz, Markt, Marktplatz Rheydt, Marktstraße, Moses-Stern-Straße, Odenkirchener Straße (zwischen Stresemannstraße und Moses-Stern-Straße), Paulstraße, Stresemannstraße, Waisenhausstraße, Wilhelm-Strater-Straße (zwischen Mühlenstraße und Hauptstraße).

Die Gefährdungsstufe kann erst aufgehoben werden, nachdem der Grenzwert der 7-Tages-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen die 35 unterschritten hat.