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: Neuerungen beimWegberger Mühlenmarkt

: Neuerungen beimWegberger Mühlenmarkt

Für den Wegberger Mühlenmarkt am Freitag, 8. Mai, besteht aufgrund der aktuellen Coronaschutzverordnung das erste Mal für Marktbeschicker und für Marktbesucher eine Maskenpflicht wie in den Einzelhandelsgeschäften.

Da sich die Marktstände in der Fußgängerzone befinden und Passanten nicht von Wochenmarktbesuchern unterschieden werden können, muss jeder, der sich während der Marktzeit (aktuell 15 bis 18.30 Uhr) in der Fußgängerzone im Aufstellbereich der Marktstände aufhält, einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Während der Marktzeit ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone verboten. Wie die Stadt Wegberg mitteilt, hätten die Erfahrungen der ersten Marktveranstaltungen leider gezeigt, dass ein Großteil der Radfahrer in der durch die Marktstände ohnehin verengten Bewegungszone keine Rücksicht auf die zurzeit bestehenden Einschränkungen (wie den geltenden Mindestabstand) genommen hätten.