: Nicht gleichunterschreiben!

Wer sein in die Jahre gekommenes Bad gerne sanieren möchte, der sollte dabei gleich an später denken, wenn mit Schwung in die Wanne steigen nicht mehr so einfach ist. „Barrierefrei“ ist das Stichwort, und was sich dahinter verbirgt, ist oft sehr viel schicker, als das Wort. Wer dafür Fördergelder beantragen möchte, sollte einige Regeln beachten, sagt Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik bei der Kreishandwerkerschaft.

. „Barrierefrei“, „behindertengerecht“ - das klingt irgendwie unerotisch und nicht nach einem trendigen Bad. Zu Unrecht, sagt Detlef Poullie, Dozent für Versorgungstechnik bei der Kreishandwerkerschaft, denn zum Beispiel ebenerdige Duschen seien der Renner. Der Mönchengladbacher ist inzwischen fernsehbekannter Tester in Sachen Heizung und Bad. Für die ZDF-Verbrauchersendung „WISO“ fühlt er bundesweit Installateurskollegen auf den Zahn – nicht immer zu deren Glück. Bei seinem letzten Testlauf musste er feststellen, dass viele Installateure ihre Kunden nicht ausreichend über Ansprüche auf Fördergelder aufklären. Die aber bekommt man zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen für eben jenes barrierefreie Bad.

„Direkt beim Installateur zu unterschreiben ist der erste Fehler, den man machen kann“, sagt Poullie, der wohlgemerkt nicht in Mönchengladbach seine Kollegen getestet hat. Denn, wer Fördermittel in Anspruch nehmen möchte, muss zunächst einen Antrag stellen. Läuft die Baustelle schon, ist es zu spät.

Finanzielle Unterstützung gibt es von der Krankenkasse und von der Pflegekasse (hier bis zu 4000 Euro). In beiden Fällen muss man ein ärztliches Attest vorlegen, das die Notwendigkeit des Umbaus bescheinigt. Sehr viel einfacher ist es dagegen, einen Förderantrag bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Bank) zu stellen. Hierfür braucht man kein Attest. „Da kann man 25 sein und kerngesund. Der Umbau wird trotzdem gefördert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind“, sagt Detlef Poullie. Bis zu 6250 Euro Zuschuss gibt es und ob man zu denen gehört, die davon profitieren, kann man mit wenigen Klicks auf der Website www. kfw.de herausfinden. Genauso schnell verrät es die kostenlose App „Check Altersgerecht Umbauen“. Voraussetzung ist allerdings, dass bestimmte Standardmaße zum Beispiel für Bewegungsflächen, Abstände, Schalter- und Griffhöhen eingehalten und dass Stolperfallen beseitigt werden. Übrigens können auch Mieter Fördergelder beantragen – mit Einverständnis des Hausbesitzers.