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Oldtimer Fly & Drive In am Flughafen Mönchengladbach

Hitorische Schätzchen der Straße und der Lüfte bestaunen : Am Sonntag wieder Oldtimer Fly & Drive In am Flughafen

Am Sonntag, 29. August, findet wieder das beliebtes Oldtimer Fly & Drive In am Flughafen Mönchengladbach statt. Von 11 bis 17 Uhr werden „Schätzchen“ der Straße und der Lüfte stolz den Besucherinnen und Besuchern präsentiert.

Ob historische Flugzeuge, Feuerwehrautos, PKW, Fahrräder, Roller, Motorräder, Trecker, Landmaschinen, Transporter – alle „Transportmittel“ können wieder hautnah, unter den wachsamen Augen der Ju52 bestaunt werden. Selbstverständlich kann auch die „Tante Ju“ von innen besichtigt werden. Der VFL als Eigentümer ist mit einem Team vor Ort und beantworte alle Fragen rund um dieses einzigartige Flugzeug von Hugo Junkers.

Sieben historische Flugzeuge hatten sich im Vorfeld für die Veranstaltung angemeldet. Erstmalig ist eine Vultee BT13A von 1943 dabei. Das Flugzeug ist jetzt auf der ehemaligen US Air Force Base in Chambley Bussieres LFJY in Frankreich stationiert. Rundflüge mit verschiedenen historischen Flugzeugen sind je nach Wetter vor Ort buchbar.

Natürlich ist auch wieder fürs leibliche Wohl gesorgt und noi! Event & Catering wird die Gäste wie gewohnt bewirten.

Aufgrund der behördlichen Vorgaben im Rahmen der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW haben nur die Gäste zutritt, die entweder nachweislich vollständig geimpft, genesen oder getestet (offizieller Bürgertest, maximal 48 Stunden alt) sind. Stichprobenartig wird zusätzlich zur Legitimation ein Lichtbildausweis benötigt. Für Kinder im schulpflichtigen Alter gilt der Schülerausweis als Testnachweis. Die grundsätzliche Kontrollen finden sowohl für Fahrer/Fahrerinnen von Oldtimer-Fahrzeugen, Pilotinnen/Piloten von historischen Flugzeugen und Besucherinnen/Besucher statt. Es gilt eine Maskenpflicht ausschließlich im Innenbereich (außer am Sitzplatz) und bei Wartezeiten, zum Beispiel an den Gastroinseln etc.

Zur anteiligen Deckung der Mehrkosten für die Hygiene- und Kontrollmaßnahmen erhebt der Veranstalter den bereits bekannten „Corona-Taler“ in Höhe von einem Euro pro Person ab dem zwölften Lebensjahr.