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: Verfahren eingeleitetwegen Kahlschlags

: Verfahren eingeleitetwegen Kahlschlags

Ein Bild der Verwüstung, wo heimische Vögel eigentlich um diese Jahreszeit Schutz finden sollen. Bezirksvertretungsmitglied und Sprecher der Grünen in der Bezirksvertretung Ost, Hajo Siemes, hatte die zerstörte Hecke in Giesenkirchen entdeckt und zur Begutachtung noch das NABU-Mitglied Rainer Brenner hinzugeholt.

„Ich war entsetzt, wie man jetzt in der Brutzeit solchen Raubbau an der Natur vornehmen kann“, so Naturschützer Siemes.

Er wandte sich an die Stadtverwaltung und bat um Aufklärung. „Fakt ist, die Fläche im Eiger, auf der die Hecke gerodet wurde, gehört der Stadt und ist privat vermietet worden. Der Mieter habe mit dem Kahlschnitt gegen das Bundesnaturschutzgesetzt Kapitel 5 Paragraf 39 verstoßen. Paragraf 39 legt fest, „dass Hecken und Bäume zum Brutschutz für Vögel in der Zeit vom 1. März bis 30. September nicht geschnitten werden dürfen.“

Mike Offermanns von der Pressestelle konnte das gegenüber dem Extra-Tipp bestätigen. Der Pächter der städtischen Fläche sei ermittelt und der genaue Umfang der Rodungen dokumentiert worden. „Die Untere Naturschutzbehörde hat ein Bußgeldverfahren gegen den Verursacher eingeleitet“, so Offermanns.