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: Verpflichtende Tests: Freiheiten einschränken und erhalten

: Verpflichtende Tests: Freiheiten einschränken und erhalten

Gegen Mitte der Sommerferien in NRW (in Mecklenburg-Vorpommern enden die Ferien diese Woche) beschließt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Reiserückkehrer zu einem Corona-Test zu verpflichten, sofern sie aus einem Land nach Deutschland einreisen, das das Robert-Koch-Institut als Risikogebiet einstuft.

Zu den Risikogebieten gehören etwa Bosnien-Herzegowina, der Kosovo, Serbien, die Türkei, Marokko und die Malediven. Selbstverständlich auch Russland und die USA.

Die Frage, ob ein solcher verpflichtender Corona-Test rechtlich möglich ist, wurde recht schnell mit einem Hinweis auf eine Vorschrift des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) mit JA beantwortet. Vielleicht etwas zu schnell. Denn der doch etwas hektisch erst Ende März dieses Jahres in das IfSG eingefügte § 5 Abs. 2 bricht mit der eigentlichen Systematik, dass der Vollzug des IfSG in der Kompetenz der Länder liegt und widerspricht damit der im Grundgesetz verankerten Verwaltungskompetenz der Länder. Gerade beschriebene juristische Spitzfindigkeit hat aber auch ihre gute Seite: Bei der Test-Pflicht müssen wir uns nicht darüber beschweren, dass die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind.

Apropos beschweren: Das wird schwierig. Aber zumindest theoretisch hat jeder Bürger die Möglichkeit, aus dem Ausland oder dem Flughafen heraus einen Eilantrag an das örtlich zuständige Verwaltungsgericht zu stellen. Etwas mühsam ist das aber schon, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich ohne Test den Flughafen nicht verlassen darf.

Ansonsten halte ich den verpflichtenden Corona-Test für rechtmäßig. Bei klarer Definition der Risikogebiete dürfte dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz genüge getan sein. Die Freiheit des Einzelnen darf dann zu Gunsten der Gesundheit vieler anderer in angemessener Weise eingeschränkt werden. Im Übrigen schränkt ein verpflichtender Test die Freiheit des Einzelnen nicht nur ein, sondern sichert seine Freiheit gleichzeitig. Nicht nur als Alternative zu einer mehrtägigen Quarantäne. Der verpflichtende Test sollte als einfaches Mittel gesehen werden, um deutlich freiheitseinschränkendere Maßnahmen wie die Sperrung des Opernplatz in Frankfurt oder das Alkoholverbot in Hamburg bis hin zum erneuten Lockdown zu verhindern.

Deshalb halte ich die Test-Pflicht auch für richtig. Abstand, Maske, Hygiene und Tests. Das scheinen mir durchaus akzeptable Auflagen zu sein, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen zu verhindern.

Denn es wird noch schwer genug werden, einen zweiten Lockdown mit katastrophalen wirtschaftlichen Auswirkungen zu verhindern, wenn es im Spätjahr zu kalt wird, um sich draußen aufzuhalten und Räume großzügig zu lüften. Auch zum Start der Grippesaison hätten niedrige Corona-Fallzahlen durchaus beruhigende Wirkung.

Jan Lampe

Fachanwalt für Steuerrecht und zertifizierter Berater Steuerstrafrecht (DAA),

Partner der Kanzlei Hollender Lampe Lampe in Mönchengladbach