: Wahlhilfe für Sehbehinderte

Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. Die praktische Umsetzung ist vorbereitet.

Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt. Damit können sie ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abgeben. Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau funktioniert, erläutert eine mitgelieferte CD.

Wer sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu hat die Stadt Korschenbroich pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufer können sich die Ansage mehrfach und rund um die Uhr anhören.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Ansprechpartner im Rheinland ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Nordrhein unter 02159/96550 oder unter info@bsv-nordrhein.de