: Was tun gegenOnline-Drohungen?

Eine Mail mit der Betreffzeile „Das ist meine letzte Warnung“, üblen Drohungen und Erpressung: „Senden Sie sofort 2000 Euro in Bitcoins oder ich veröffentliche ein Video von Ihnen.“ Das Böse daran: Auch wenn man gar nichts getan hat, das einen irgendwie angreifbar machen würde – die Mail schockiert. Was macht man damit? Wir haben die Polizei gefragt.

Das letzte Mal, als Sie eine pornografische Website besucht haben, haben Sie Software heruntergeladen, die ich entwickelt habe. Mein Programm hat Ihre Kamera eingeschaltet und meine Software hat Ihre E-Mail-Kontakte heruntergeladen. Wenn Sie wollen, dass ich die Dateien lösche, müssen Sie 2000 Bitcoins überweisen. Sie können zur Polizei gehen, aber niemand wird Ihnen helfen.“

Drohungen dieser Art schockieren. Vermutlich noch mehr, wenn man einschlägige Internetseiten besucht hat. Aber allein die perfide Wortwahl, die Drohungen „Betrügen Sie mich nicht! Wenn Sie diese Botschaft ignorieren, wird Ihr Leben ruiniert“ – das ist nicht die Sorte E-Mail, die man wie eine Werbung löscht und vergisst.

Die Polizei Mönchengladbach erklärt, dass sie diese Vorgänge zuhauf auf den Tisch bekommt. „Diese versuchte Erpressung – das ist es letztendlich nach Tatbestand – gibt es seit Jahren und massenhaft.“

Im Sprachgebrauch der Experten nenne sich die Vorgehensweise „Sextorsion“. Dabei handele sich um eine in sich geschlossene organisierte Szene. Eine effektive Möglichkeit, sich davor zu schützen, gebe es nicht. „Dann kann man genauso gut seine Anschrift wegradieren – man wohnt immer noch da.“

Auch Ermittlungen führten „ins Nichts“. Wie viele Menschen in Mönchengladbach betroffen sind und wie viele davon auf auf die Masche hereinfallen, kann die Polizei nicht sagen. Es gebe aber eine Möglichkeit, die jeweilige Bitcoin-Adresse auf der Website www.blockchain.com einzukopieren, dann könne man sehen, ob das „wallet“ (Hard- und/oder Software, die Geldbeträge eines Nutzers elektronisch speichert oder Zugang zu einem online geführten Zahlungskonto gewährt) existiert und welche Transfers vorgenommen wurden.

Ansonsten lautet die Handlungsempfehlung der Polizei: „Einfach löschen!“