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Neue Quarantänezeiten gelten in MG seit dem Wochenende

Test- und Quarantäneverordnung in NRW aktualisiert : Quarantänezeiten verkürzt

Letzte Woche haben sich Bund und Länder auf neue Regeln für die Quarantäne von mit Corona infizierten Personen und ihre Kontakten verständigt. Gestern wurde auch die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW aktualisiert. In Mönchengladbach werden die geänderten Quarantänefristen bereits seit dem Wochenende umgesetzt.

Da die Stadt schon die neuen Quarantäneregelen seit dem vergangenen Wochenende umsetzt, „konnten bereits rund 400 Personen früher aus der Quarantäne entlassen werden. Die geänderten Fristen gelten auch für alle Bürgerinnen und Bürger, deren Quarantäne bereits läuft“, erläutert Oberbürgermeister Felix Heinrichs.

Wie sehen die neuen Regeln aus?Generell gilt: Infizierte Personen oder Kontaktpersonen müssen zehn Tage in Quarantäne. Sie können sich aber bereits nach sieben Tagen mit einem PCR- oder zertifiziertem Antigen-Schnelltest freitesten, wenn keine Symptome einer Erkrankung vorliegen.

Wer Kontakt zu einem Infizierten hatte und geboostert ist, muss künftig nicht mehr in Quarantäne. Dasselbe gilt für doppelt Geimpfte oder Genesene, deren letzte Impfung oder deren Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt.

Wer als Kontaktperson, auch zu einem Omikron-Fall, derzeit in Quarantäne ist, nicht positiv getestet wurde und zudem geboostert ist oder dessen letzte Impfung oder Corona-Erkrankung weniger als drei Monate zurückliegt, darf die Quarantäne sofort beenden. Betroffene können ihr negatives Schnelltestergebnis über die Mail-Adresse freitestungen@moenchengladbach.de an das Gesundheitsamt senden. Sie sollten dabei Geburtsdatum, Vor- und Nachnamen angeben und mitteilen, seit wann sie vollkommen beschwerdefrei sind. Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe können sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, wenn sie infiziert und zwei Tage ohne Symptome waren. Allerdings ist hier eine PCR-Test Pflicht gegeben. Dieses PCR Testergebnis können Betroffene an fb53-covid@moenchengladbach.de senden.

 Quarantäne-Regelung für Kitas und Schulen Erleichterungen gibt es nach dem Bund-Länder-Beschluss für Kinder und Jugendliche in Schulen und Kitas, wenn ein hohes Schutzniveau in den Einrichtungen (etwa regelmäßige Testungen, Einhaltung der Maskenpflicht etc.) gegeben ist. Die Stadt Mönchengladbach erleichtert diesen Betroffenen die Rückkehr in den Präsenzbetrieb nach Ablauf von 6 Tagen ohne Vorabvorlage eines Testes, weil unmittelbar bei Rückkehr in der Einrichtung getestet wird.

Beispiel: Ist ein Kita-Pool am Montag positiv bestätigt, so dürfen alle Kinder aus dem positiven Pool/der Gruppe ohne individuelle Testung am darauffolgenden Montag erneut die Kita besuchen. Um das hohe Ansteckungsrisiko nach einer Omikron–Infektion in den Kitas zu minimieren erfolgt so für alle Kita-Kinder bei Rückkehr in die Gruppe, nach der sechstägigen Quarantänezeit, die nächste PCR-Reihen-Lolli-Testung.