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Neufassung der Richtlinien zur Nutzung Öffentlichen Raums

Neufassung der Richtlinien zur Nutzung öffentlichen Raums für Handel und Gastronomie : Einheitsbrei bald vorbei?

Der Rat der Stadt hat einen Beschluss gefasst, Handel und Gastronomie bei der Nutzung des öffentlichen Raumes durch Außengastronomie oder Warenständer einen größeren Gestaltungsspielraum einzuräumen.

Nach einer intensiven Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände hat die Stadt Vorschläge für eine Neufassung der Richtlinien zur Nutzung Öffentlichen Raums für Handel und Gastronomie erarbeitet. Mit der Richtlinie für Außengastronomie und Waren-/Werbeständer werden gestalterische Rahmenbedingungen für die Nutzung des öffentlichen Raumes durch Gastronomie und Einzelhandel zugrunde gelegt, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit sowie Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz.

 Zukünftig entfallen beispielsweise Vorgaben zur zulässigen Höhe und Tiefe von Warenständern bei Verbleib einer Gehwegbreite von mindestens 2,50 Metern, bestimmte Farbvorgaben für Mobiliar und Begrünungselemente und der Mindestabstand von Begrünungselementen zur äußeren Einfassung konzessionierter Flächen unter Berücksichtigung festgelegter Maximalhöhen. Des Weiteren sind nun auch Windschutze in einer Höhe von max. 1,50 Metern zulässig, eine Ausnahme gilt allerdings für den Markt Rheydt und die Marktstraße zwischen Marktplatz und Harmoniestraße. Vor dem Hintergrund des ausgerufenen Klimanotstandes werden gasbetriebene Heizpilze und -elemente zukünftig ausgeschlossen, aus Pandemiegründen allerdings erst mit Wirkung zum 1. April 2023. Anschließend sind nur noch elektrische Heizelemente zulässig, die nachweislich CO2-neutral (Solaranlagen, Ökostrom o. ä.) betrieben werden.

Die neuen Regelungen im Detail sind auf der Homepage der Stadt unter www.stadt.mg/rl-handel-gastro veröffentlicht.