1. Mönchengladbach

Stadt Mönchengladbach tut sich schwer mit Straßenmusik in Corona-Zeit

Straßenmusik in Corona-Zeiten : Geht‘s noch verwirrender?

Musiker*innen haben es nicht leicht in der Pandemie. Als „Self-made-Überbrückungshilfe“ wollte Lioba Moia darum gern mit ihrem Musiker-Freund Roman Vintage in der Innenstadt Straßenmusik machen. Doch leichter gesagt als getan. Die Coronaregeln sorgen nämlich nicht nur für Ordnung, sondern vor allem für eins: Verwirrung!

„Ist es momentan erlaubt, in der Innenstadt Straßenmusik zu machen?“, hat Lioba Moia am 19. Januar das Ordnungsamt der Stadt Mönchengladbach per Mail gefragt. Kurze Frage – kurze Antwort? Fehlanzeige.

„Grundsätzlich besteht keine Untersagung zur Durchführung von Straßenmusik“, schreibt zwar die Corona-Stabsstelle des Gladbacher Ordnungsamts. Problematisch sei jedoch, dass die praktische Ausführung den rechtlichen Anforderungen der Verordnung kaum entsprechen könne. Was folgt, ist eine ellenlange Ausführung, die unterm Strich noch folgende „Möglichkeiten“ für Musiker*innen zulässt: Entweder, man veranstaltet ein Konzert, dann fällt man unter die 2G-Regelung, das heißt, das Publikum muss vollständig geimpft oder genesen sein, und man muss das kontrollieren. Oder man stellt sich zum Beispiel in die Fußgängerzone... Dann aber gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen, bedeutet: Es darf nicht zu „Menschenansammlungen“ kommen – was die Sache noch schwieriger macht, vor allem für Straßenmusiker*innen, die ja nicht auf der Straße Musik machen, weil sie unter sich bleiben, sondern – ja! – ein Publikum erfreuen wollen, was schwierig genug ist, wenn man keinen Verstärker oder Lautsprecher einsetzen darf.

Straßenmusik ist also erlaubt und doch irgendwie verboten...?

Zur Erinnerung: Die Coronaschutzverordnung besagt, dass „Menschen, die weder vollständig geimpft noch genesen sind, sich bei privaten Zusammenkünften im öffentlichen und privaten Raum nur noch mit Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen dürfen.“

Für die Straßenmusik bedeutet das: Bleibt auch nur ein (!) nicht immunisierter Mensch stehen, um zuzuhören, wären die strengeren Kontaktbeschränkungen einschlägig. Und tritt eine weitere Person hinzu, die nicht dem Haushalt der anderen Person(en) angehörig ist, wäre man bereits „in einer Verstoßlage sowohl auf Seiten der Zuhörenden als auch der Musizierenden.“ Auch dies wäre also zu überprüfen und gegebenenfalls zu unterbinden.

Im „Gar-nicht-so-Klartext“ heißt das: Straßenmusik ist nicht verboten und Straßenmusiker sind nicht verpflichtet, den Impfstatus von Passanten zu kontrollieren – aber weil bei dem für Straßenmusik typischen, sich ständig ändernden Publikum die Wahrscheinlichkeit, gegen die Coronaschutzverordnung zu verstoßen, zu hoch ist, rät das Ordnungsamt von einer Umsetzung ab.

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„Schade“, sagt Lioba Moia, die sogar bereit gewesen wäre, ein Straßenmusik-Konzept zu erstellen – zum Beispiel mit aufgemalten Zuhörer*innen-Kästchen auf dem Boden, mit Schildern und 1,50 Meter Abstand, oder mit einer dritten Person, die die Zuhörer*innen auffordert, nicht stehenzubleiben, sondern im Gänsemarsch vorbeizugehen. Aber so ist ihr das zu heikel – da hofft sie lieber darauf, dass ihr in Kürze erscheinendes neues Album „Luz“ viele Zuhörer*innen findet.

Vielleicht sind ja auch ein paar Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts darunter. Denn mit Musik geht bekanntlich alles besser. Und „die vom Ordnungsamt“ sind wirklich nicht Schuld an der ganzen Verwirrung. Im Gegenteil: Nach jeder neuen Coronaschutzverordnung versuchen sie, Licht ins Dunkel zu bringen und in der Corona-Stabstelle Hunderte und Tausende solcher Anfragen von Gewerbetreibenden, Firmen, Restaurants und Gaststätten, Kulturschaffenden und Bürger*innen zu beantworten.

Nu(h)r, dass das Gladbacher Ordnungsamt es mit der kleinen Corona-Anekdote in Dieter Nuhrs Show „Nuhr im Ersten“ schafft – damit hat wohl keiner gerechnet.

Wer die Sendung verpasst hat: Unter https://www.daserste.de/unterhaltung/comedy-satire/satire-gipfel/videos/nuhr-im-ersten-video108.html kann man „Nuhr im Ersten“ anschauen, ab ca. der 37. Minute kommt die Geschichte mit dem Ordnungsamt Mönchengladbach.