1. Mönchengladbach

Was heißt eigentlich "Anlieger fei" im Sraßenverkehr?

Regeln im Straßenverkehr : Anlieger – wer bitte ist das eigentlich?

Anlieger sind alle, die ein Anliegen haben? Nein, so einfach ist die Sache nicht. Es gibt zwar keine offizielle Definition, aber einen allgemeinen Sprachgebrauch. Im Grünviertel haben die Anlieger ein Anliegen: sie brauchen mehr Parkraum und mehr Klarheit, wer da darf und wer nicht.

In der Benderstraße kann es ganz schön knapp an Parkplätzen werden. „An manchen Tagen kriegt man hier nichts mehr“, sagt Reiner Mentsches, Rentner und gehbehindert und seit 1972 Anlieger. Er vermutet, dass die Parker überwiegend Lehrer und Schüler der Gesamtschule Volksgartenstraße sind. „Letztens hat einer sogar meine Einfahrt zugeparkt“, empört er sich. Er habe bei der Stadt angerufen und sich sagen lassen müssen, nein, das dürfe der Parker nicht, man habe aber gerade nicht genug Politessen, um einzuschreiten.

Doch wer ist eigentlich Anlieger und wer darf durch eine Anliegerstraße fahren? Wenn es sich um Hausbesitzer und Besucher der anliegenden Grundstücke handelt, dann wären die Besucher der Gesamtschule raus, denn die liegt nicht an der Benderstraße. Wir haben bei der Stadt nachgehakt.

Der Gesetzgeber habe es nicht eindeutig geregelt, also ergebe sich die Definition aus der Rechtsprechung, so Stadt-Pressesprecher Dirk Rütten. „Vereinfacht gesagt, ist Anlieger, wer ein berechtigtes Interesse hat, in die Straße hineinzufahren, weil er entweder selbst dort wohnt, arbeitet oder dort jemanden aufsuchen möchte.“  Kein „berechtigtes Interesse“ sei, so Rütten, „wenn man die Straße als Abkürzung nutzen will oder wenn man dort parkt, weil man in der Gegend arbeitet oder sonst etwas erledigen will.“ Allein der Nachweis sei schwierig: „Beschwerden von den Bewohner*innen von Anliegerstraßen bekommt das Ordnungsamt leider immer wieder, wenn dort Fahrzeughalter parken, die offenbar kein „berechtigtes Anliegen“ in der Straße haben.“

Für den Verkehrsdienst des Ordnungsamtes sei es sehr schwierig, den Beweis zu führen. Die Verkehrskontrolleur*innen könnten ja den parkenden Autos nicht ansehen, ob die Fahrer*innen gerade jemanden, der an der Straße wohnt, besuchen. „Selbst in scheinbar eindeutigen Fällen“, so Rütten, „verlieren wir Verfahren vor Gericht, weil das Ordnungsamt dem Fahrzeughalter zweifelsfrei nachweisen muss, dass er in der Straße nichts zu suchen hatte. Da reichen dann manchmal schon fadenscheinige Geschichten.“

„Was uns bleibt, ist die Sensibilisierung und Aufklärung bei Kontrollen, wenn wir einen vermutlichen Falschparker in der Anliegerstraße ansprechen können. Das werden wir nach dem Hinweis der Anwohner in nächster Zeit verstärkt auf der Benderstraße versuchen.“