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Wohngeldreform in Mönchengladbach

Verwaltung steht vor besonderen Herausforderungen : Wohngeld demnächst für 7 000 Haushalte

Derzeit liegen große Hoffnungen auf der anstehenden Wohngeldreform. Durch das Wohngeld-Plus Gesetz 2023 soll sich die Anzahl Anspruchsberechtigter Wohngeld-Haushalte von aktuell 2 300 auf voraussichtlich 7 000 vervielfachen. Diese gute Nachricht für viele Personen zieht allerdings für die zuständige Fachverwaltung noch offene Fragen nach sich.

Das Gesetz befindet sich zwar schon seit Monaten in der Diskussion, eine Fixierung auf eine endgültige Fassung ist aber erst kürzlich erfolgt. „Für die Wohngeldstellen fehlt daher leider noch viel an Vorarbeit“, merkt Regina Hartung, Leiterin des Fachbereichs Soziales und Wohnen an. Positiv für Mönchengladbacher Bürger ist auch, dass die Mietstufenfestlegung gleich bleibt. Dies hat zur Folge, dass für alle bereits jetzt Wohngeldbeziehenden die Höhe der Leistung tatsächlich steigt.

Der Fachbereich Soziales und Wohnen weist zudem darauf hin, dass ein Erhöhungsantrag auf Wohngeld nach der reformierten Fassung für diejenigen Haushalte nicht erforderlich ist, die bereits Wohngeld erhalten: „Der erhöhte Anspruch wird automatisch zur Auszahlung gebracht“, erläutert Regina Hartung. Jetzt eingehende Anträge werden für Zeiträume ab dem 1. Januar 2023 unter der dann gültigen Gesetzesfassung bearbeitet. Auch dazu muss der Berechtigte keinen gesonderten Erhöhungsantrag einreichen.

Noch unklar ist dagegen, zu welchem Zeitpunkt die Wohngeldstellen in der Lage sein werden, die Zahlungen nach neuer Wohngeldfassung vorzunehmen. „Es gibt noch keine Aussage des Landes zu welchem Zeitpunkt die IT-Zahlsysteme angepasst sein werden. Auch der Wohngeldrechner für 2023, mit dem von Zuhause eine Abschätzung des eigenen Wohngeldanspruches möglich ist, ist noch nicht neu programmiert“, betont die zuständige Fachbereichsleiterin.

Der Heizkostenzuschuss II wird dagegen aller Wahrscheinlichkeit nach im Februar 2023 zur Auszahlung kommen, so dass diese Maßnahme helfen wird, die Zeit der hohen Heizkosten zu überstehen.

Auf einen weiteren Wermutstropfen weist Regina Hartung hin: „Leider sind alle Kommunen noch nicht mit dem erforderlichen Personal für die Gesetzesreform ausgestattet. Auch wenn hier erforderliche Schritte in Mönchengladbach schon veranlasst wurden, wird es zu längeren Wartezeiten bei der Wohngeldbewilligung kommen“. Das Land wurde hierzu um Hinweise zu weiteren Lösungswegen gebeten.