Naturschutz mit Augenmaß?

Naturschutz mit Augenmaß?

Ein Zusammenschluss von Land- und Forsteigentümern fordert auf Schildern im Meerbuscher Stadtgebiet, den Stopp des neuen Landes-Naturschutzgesetzes. Die BUND-Ortsgruppe Meerbusch steht voll dahinter.

Hintergrund ist, dass dieses Gesetz im Herbst 2016 im Landtag NRW beschlossen werden soll.

45 Prozent, also beinahe die Hälfte, aller Pflanzen und Tiere in NRW sind vom Aussterben bedroht, dazu gehören Fischotter, Feldhamster und Wanderfalke. Dabei ist jede Art im Ökosystem unverzichtbar.

Für die „Bestäubungs-Dienstleistung“ der Insekten in Europa wurde ein Gegenwert von 14,2 Milliarden Euro im Jahr errechnet. Vor allem die Wildbienen, aber auch Fliegen und Wespen sichern durch die Bestäubung die landwirtschaftlichen Erträge.

Besonders wirtschaftliche Interessen führen immer wieder zum Verlust von Lebensräumen. Dem drastischen Artenschwund will das neue Gesetz entgegenwirken und wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen schützen.

Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage zum Naturschutz in NRW, halten es 85 Prozent der Bürgerinnen und Bürger für wichtig oder sehr wichtig, dass die Aspekte des Natur- und Artenschutzes mit einem neuen Landesnaturschutzgesetz deutlich gestärkt werden.

Der NRW-Landesverband des Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) findet die Gesetzesnovelle einen wichtigen Fortschritt in die richtige Richtung, sieht aber noch Nachbesserungsbedarf.

Das Gesetz soll beispielsweise 15 Prozent der Landesfläche für den Verbund von Biotopen schützen. Zwar sind heute schon 15 Prozent des Landes ausgewiesene Schutzgebiete. „Dieser Status Quo reicht aber nachweislich nicht aus. Wir müssen mindestens 20 Prozent der Landesfläche hierfür bereitstellen. Wir brauchen ein Landesnaturschutzgesetz, das diesen Namen verdient und den Schwund der biologischen Vielfalt endlich aufhalten kann“, so der BUND-Landesvorsitzende Holger Sticht.

„Diesen Forderungen schließt sich die BUND-Ortsgruppe Meerbusch an“, sagt Andrea Blaum von der BUND-Ortsgruppe Meerbusch.

(Report Anzeigenblatt)