Neue Schiedsfrau im Amt

Neue Schiedsfrau im Amt

Noch nicht lange im Amt, da stehen für die neue Schiedsfrau Dr. Marga Hütz schon die ersten zwei Fälle an.

Für den Schiedsamtsbezirk Nord/2 und damit den Stadtteilen Hardt, Hardter Wald, Venn, Waldhausen, Westend, Dahl, Ohler gibt es eine neue Schiedsfrau. Das Amt hat Dr. Marga Hütz übernommen. Zu vermitteln und Menschen ins Gespräch zu bringen, sind dabei Aufgaben, die der 60-jährige Zahnärztin sowohl in der eigenen Praxis, als auch bei ihrer Arbeit als Fachdozentin an einem Berufskolleg immer wieder begegnet sind und die sie gerne übernommen hat.

Ihre praktischen Erfahrungen hat sie dann noch durch eine universitäre Ausbildung zur Mediatorin an der Freien Universität Berlin ergänzt und sie leitet Seminare unter anderem für Ärzte-, Zahnärztekammern und Verbände. Dort geht es auch häufig um Konfliktsituationen, wie sie ihr in ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsfrau in ähnlicher Form sicher auch begegnen werden.

Generell geht sie davon aus, dass viele Streitigkeiten tatsächlich nicht vor Gericht landen müssen, wenn wieder ein Raum für Kommunikation und gegenseitigem Respekt geschaffen wird: „Wenn wieder deutlich wird, worum es eigentlich in einem Streit geht und jeder sich bereit erklärt, sich die Sicht der anderen Seite anzuhören, findet sich meist ein Weg.“

Die ersten beiden Fälle, eine Strafsache und ein Nachbarschaftsstreit, stehen dabei bereits für sie an. Alle nötigen Formulare und Rückendeckung für ihr neues Amt bekommt sie auch vom Verein „Bund deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“ und die Schiedsleute innerhalb Mönchengladbachs tauschen sich ebenfalls aus.

Zu ihren Aufgaben gehört es generell in verschiedenen Fällen die Rolle als neutraler Vermittler einzunehmen. Sollte sich in dem Verfahren eine Lösung ergeben, müssen die Fälle gar nicht weiter vor Gericht behandelt werden. In einigen Fällen sind die Parteien dabei sogar verpflichtet, zunächst eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann aufzusuchen. Aufsicht über die Schiedsleute hat dabei das zuständige Amtsgericht und sie werden für fünf Jahre vom Rat der Stadt Mönchengladbach gewählt.

(Report Anzeigenblatt)