Notfallpraxen im Kreis erhalten

Notfallpraxen im Kreis erhalten

Der Krankenhausausschuss des Rhein-Kreises Neuss fordert den Fortbestand einer flächendeckenden ortsnahen Versorgung mit Notfallpraxen in seinem Gebiet.

Und dazu gehöre „auch unabdingbar eine Notdienstpraxis in Dormagen“, wie es in einer von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke unterzeichneten Resolution zur geplanten Neuorganisation des allgemeinen ärztlichen Notdienstes im Bereich der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein heißt. Adressaten sind Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens und KV-Vorstandsvorsitzender Dr. Peter Potthoff.

Die Mitglieder des Krankenhausausschusses haben den Beschluss der KV-Vertreterversammlung zur Reduzierung von aktuell 84 Notfallpraxen auf künftig 41 Standorte mit Sorge zur Kenntnis genommen. „Als Kreistagsmitglieder und sachkundige Bürger sind die Mitglieder des Krankenhausausschusses im regelmäßigen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern und wissen, dass die diesbezüglichen Meldungen in den Medien zu einer starken Verunsicherung in der Bevölkerung unseres Kreises und darüber hinaus führen“, so die Politiker.

Der Ausschuss teilt die Auffassung der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, „dass sich die Patientinnen und Patienten in unserer Region darauf verlassen können müssen, dass sie in Notfällen außerhalb der Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärzte in Notdienstpraxen ortsnah behandelt werden“. Seit über zehn Jahren gibt es etwa den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Dormagen, der über 10 000 hilfesuchende Patientinnen und Patienten pro Jahr versorgt.

„Mit der geplanten Aufgabe der Notfallpraxis in Dormagen nimmt die Vertreterversammlung der Vertragsärzte eine nicht hinnehmbare Reduzierung des Versorgungsangebots vor“, wie es in der Resolution zu lesen steht. Nicht oder nur gering mobile Bürgerinnen und Bürger hätten somit nicht mehr die Möglichkeit, in angemessener Zeit und angemessener Entfernung eine vertragsärztliche Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten zu erreichen.

Es stehe zudem zu befürchten, dass die ohnehin unter einem hohen Druck stehenden Notfallambulanzen der Krankenhäuser durch die geplanten Schließungen einer massiv steigenden Anzahl hilfesuchender Patientinnen und Patienten gegenüber stünden. „Dies ist mit der vorhandenen Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Häusern nicht zu leisten und zudem nicht primäre Aufgabe der stationären Versorgungseinrichtungen“, sind die Fachpolitiker überzeugt. Unabhängig von den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform über eine Sicherstellung des vertragsärztlichen Notdienstes bietet der Krankenhausausschuss dem KV-Vorstand ausdrücklich die Kooperation mit dem Kreiskrankenhaus Dormagen an, wenn es um die Gestaltung der Versorgung außerhalb der regulären Praxisöffnungszeiten geht.

(Report Anzeigenblatt)