Obacht bei Haustürgeschäften

Obacht bei Haustürgeschäften

In Meerbusch ist ein 78-jähriger Büderich nicht auf Trickbetrüger an seiner Haustür reingefallen.

Am Donnerstag meldete sich, gegen 12.45 Uhr, ein Anrufer aus Büderich bei der Polizei. Er schilderte einen Sachverhalt, der ihm verdächtig vorkam. Ein Unbekannter hatte ihn angerufen und behauptet, er habe ihm vor 20 Jahren einen Perserteppich verkauft und wolle ihm nun ein neues Angebot machen. Tatsächlich hatte der 78-Jährige gar keinen Teppich gekauft und rechnete nun damit, von möglichen Trickbetrügern kontaktiert worden zu sein. Während der Senior noch mit der Polizei telefonierte, schellte es an seiner Tür. Ein schlanker Mann, etwa 50 bis 55 Jahre alt, mit grau meliertem dunklen Haar und einem Schnauzbart stellte sich als Teppichhändler vor und erbat Einlass. Doch dazu kam es nicht. Der bereits misstrauische Senior vertraute lieber dem Polizisten, der ihm dringend davon abriet, den Unbekannten in die Wohnung zu lassen. Der Fremde verließ daraufhin umgehend die Anschrift.

Die Polizei warnt vor Haustürgeschäften. Zwar gilt in der Regel ein Widerrufsrecht, allerdings wird es nahezu unmöglich das Widerrufsrecht durchzusetzen, wenn kein Kaufvertrag vorliegt. Die Erfahrung zeigt, dass oft minderwertige Ware oder schlechte Dienstleistungen (Teppich- oder Dachrinnenreinigung sowie Pflaster- oder Teerarbeiten) zu stark überhöhten Preisen angeboten werden.

Tipps: Holen Sie, bevor Sie auf ein Angebot eingehen, mehrere Kostenvoranschläge von bekannten Firmen ein. Auskünfte zu Anbietern können die Handwerkskammern, Innungen und die Verbraucherschutzzentrale geben.

Im konkreten Fall, vergewissern Sie sich stets, wer vor der Tür steht, zum Beispiel durch einen Spion, bevor Sie Einlass gewähren. Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung. Bestellen Sie Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.

(Report Anzeigenblatt)