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Öffentlichkeitsarbeit im Katastrophenschutz

Öffentlichkeitsarbeit im Katastrophenschutz

Kreise vereinbaren gegenseitige Hilfe der Pressestellen.

Zunehmende Unwetterlagen, hohe Verkehrsdichte oder neue Terrorgefahren – Gründe gibt es genug, warum sich Kommunen intensiv mit Katastrophenszenarien und Krisenmanagement befassen. Die Kreise Mettmann, Viersen, Wesel und der Rhein-Kreis Neuss wollen daher im Ernstfall auch im Bereich der Bevölkerungsinformation und Medienarbeit zusammenarbeiten. Im Beisein von Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher sicherten sie sich jetzt in Düsseldorf gegenseitige Hilfe bei der Information von Bevölkerung und Medien bei größeren oder länger andauernden Krisenereignissen zu.

Eine „Vereinbarung über die gegenseitige kreisübergreifende Unterstützung zur Bevölkerungsinformation und Medienarbeit (BuMA) im Krisenfall“ unterzeichnete Landrat Dr. Andreas Coenen mit seinen Kollegen Thomas Hendele (Mettmann), Dr. Ansgar Müller (Wesel) und Hans-Jürgen Petrauschke (Rhein-Kreis Neuss). Mit ihren Unterschriften stärken die Verwaltungsspitzen eine möglichst schnelle und umfassenden Bürger- und Medieninformation auch bei Schadenslagen, für die die eigenen personellen Kapazitäten allein nicht ausreichen.

„Im Krisenfall sind Austausch und Abstimmung unerlässlich. Gerade wenn die gefährliche Lage länger andauert, sind die personellen Ressourcen schnell erschöpft. Dann ist es gut, wenn man auf professionelle Unterstützung der Nachbarn zählen kann“, so Regierungspräsidentin Radermacher, die die Kooperation der vier Kreise ausdrücklich begrüßt.

„In Krisenlagen müssen wir im Zeitalter sozialer Netzwerke und vieler Spekulationen einfach schnell informieren können“, betont auch Landrat Coenen, dessen Anliegen es ist, den hohen Sicherheitsstandard im Kreis Viersen aufrechtzuerhalten und permanent zu optimieren. „Die jetzt Vereinbarung mit unseren Partnerkreisen ist ein wichtiger Schritt, um in möglichst jeder Situation weiter schnell und gezielt informieren zu können.“

Die gegenseitige Verstärkung durch Pressesprecher aus den Kreisen in der benachbarten Region soll im Zuge der Amtshilfe erfolgen. Bis zu einer Dauer von 14 Tagen pro Krisenfall wird das unterstützende Personal der anfordernden Stelle unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Danach erstattet die anfordernde der entsendenden Stelle die Personalkosten. Klar ist dabei: Es hilft nur der, der auch Zeit zum Helfen hat.

(Report Anzeigenblatt)