Opferschutz verbessert

Opferschutz verbessert

Der Verein Zornröschen bietet schon länger eine psychosoziale Prozessbetreuung für Kinder an, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind. Der Gesetzgeber hat dafür jetzt einen Rechtsanspruch geschaffen.

Das Gesetz tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch geworden sind, bedürfen besonderem Schutz und intensiver Unterstützung und Betreuung – gerade auch, wenn es zum Prozess gegen den Peiniger kommt. Das hat nun auch die Bundesregierung verstanden. Ab 1. Januar 2017 haben jugendliche Opfer sexuellen Missbrauchs einen Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbetreuung (PSPB).

Für den Verein Zornröschen, der in Mönchengladbach als Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen fungiert, ist diese Gesetzesänderung ein Segen. „Wir haben die Psychosoziale Prozessbetreuung schon länger durchgeführt, haben uns dabei aber immer in einer gewissen Grauzone bewegt, da das Angebot nicht konkret geregelt war“, erklärt Reinhild Beermann, Diplom-Sozialarbeiterin und Psychosoziale Prozessbegleiterin, „das neue Gesetz gibt uns eine konkrete Arbeitsgrundlage.“

Die PSPB muss grundlegend von der Opferberatung unterschieden werden. Bei der PSPB dürfen im Gegensatz zur Opferberatung keinerlei tatrelevanten Inhalte ausgetauscht werden. Es geht besonders darum, dass das Kind gut vorbereitet in den Prozess geht und nicht durch ein Gefühl der Ohnmacht und des Kontrollverlustes wieder zurück in die Opferrolle gedrängt wird. Die Angst, dem Täter wieder zu begegnen oder die Sorge, nicht mehr alles zu wissen, setzen das Kind zusätzlich unter Druck.

„Das Gerichtsszenario ist für viele Kinder einfach zu groß“, weiß Zornröschen-Vorstandsmitglied und Rechtsanwalt Michael Heinemann. „Wir bereiten die Kinder behutsam auf die Situation vor Gericht vor“, erklärt Sandra Gottschalk, die gerade die Zertifizierung zur psychosozialen Prozessbegleiterin vollendet, „dazu gehört auch, dass wir das Gerichtsgebäude besuchen, vielleicht sogar den Richter treffen, aber vor allem die Abläufe bei Gericht erklären und Ängste nehmen.“

In den vergangenen 20 Jahren sei viel für den Opferschutz in Deutschland getan worden, betont Reinhild Beermann: „Der Rechtsanspruch auf PSPB ist ein wichtiger nächster Schritt.“

(Report Anzeigenblatt)