Panama-Papers: Spuren nach Mönchengladbach (update)

Panama-Papers: Spuren nach Mönchengladbach (update)

Seit Montag hat das Internationale Konsortium Investigativer Journalisten Adressen und Firmennamen ins Netz gestellt, die in den Panama Papers eine Rolle spielen, der Datensammlung, die die verborgene Tätigkeit von Briefkastenfirmen in dem mittelamerikanischen Land öffentlich machen.

Spuren führen nun auch nach Mönchengladbach.

https://offshoreleaks.icij.org/ - das ist die Internet-Adresse, wo jedermann Städtenamen eingeben kann, um nach Verbindungen zur eigenen Stadt zu suchen. Wenn man nun "Monchengladbach" oder "Moenchengladbach" eingibt, erscheint dort zum einen der Eintrag "Schwalmstr. 301" und ein Verbindungsstrahl zu "A. Monforts Textilmaschinen GmbH und Co".

Ein weiterer Eintrag zeigt die "Stadtsparkasse Mönchengladbach Bismarckstr. 10". Dazu verweist der Pressesprecher der Bank, Bernd Ormanns heute auf diese Pressemitteilung: "Zu unserer Überraschung erfuhren wir gestern (10. Mai) durch einen externen Hinweis, dass der Name der Stadtsparkasse Mönchengladbach in den "Panama-Papers" mit der Accelonic Ltd. in Verbindung gebracht wird, die auf den Britischen Jungferninseln domiziliert ist. Nach unserer Recherche nehmen wir wie folgt Stellung: Wir haben im Rahmen der Abwicklung eines notleidenden Kreditengagements unter anderem Pfandrechte an Aktien einer in Deutschland ansässigen Unternehmung geltend gemacht, der Fahr Beteiligungen AG.

Diese Unternehmung wurde Ende 2003 offensichtlich von MFC Bancorp Ltd. übernommen. In diesem Zusammenhang erfolgte der Tausch in Aktien der MFC Bancorp Ltd. mit Sitz in Hongkong. Diese befinden sich mit Blick auf unsere Forderungen gegen unseren Kunden auch aktuell noch als Pfand in unserer Verwahrung. Ein darüber hinaus gehendes Interesse haben wir daran nicht.

Wie letztlich die Verbindung zur Accelonic Ltd. hergestellt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis. Wir können nur vermuten, dass es hier zu weiteren Übernahmen gekommen sein muss, die jedoch ohne unsere Kenntnis und ohne unsere Mitwirkung durchgeführt worden sein müssen. Wir werden noch heute die Bank-Aufsichtsbehörden über den obigen Sachverhalt unterrichten."

Die weiteren Ermittlungen, wenn nötig, werden die Finanzbehörden in die Wege leiten. Darüber hinaus muss man darauf hinweisen, dass nicht unbedingt illegale Machenschaften zu diesen Einträgen in der Datenbank geführt haben müssen.

Jetzt hat auch der Prokurist Klaus A. Heinrichs der "A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG" eine Erklärung abgegeben: "

  • Das Standesamt Mönchengladbach bietet mit dem
    Traukalender Online ab 12. Dezember freigeschaltet : Wunschtermin online reservieren
  • Länger grün für Gruppen und langsame
    Erste KI-gesteuerte Ampel in Mönchengladbach : Bei Bedarf länger grün
  • MKV-Vorsitzender Gert Kartheuser (l.) und Antonius
    Mönchengladbacher Karnevalsverband gibt erste Sessionshighlights bekannt : Alles bereit für den 11.11.

• Die Favour State Limited wurde im Jahr 1998 von der A. Monforts Textilmaschinen GmbH & Co. KG (AMT) gegründet.
Alle Anteile der Favour State Limited wurden im Jahr 2003 von der AMT an die ABT Vermögensverwaltungs-Gesellschaft mbH veräußert.

• Die AMT ist seit dem Jahr 1998 (und seit 2003 die ABT) zu 50% mit der Firma Fong`s National Engineering Co., Ltd, Hongkong an einem Joint Venture beteiligt.

• Ausschlaggebender Gedanke für die Gründung der Favour State als eine "Zwischenholding" war, dass man im Falle einer eventuellen Veräußerung von Joint-Venture-Anteilen diese Abwicklung dann durch eine Gesellschaft außerhalb von China leichter hätte vornehmen können als über chinesische Instanzen.

• Seit der Gründung ist erstmals im Jahr 2003 eine Dividendenzahlung aus der Beteiligung der ABT am Joint Venture "Monfongs" über die Favour State Limited an die ABT geflossen.
Weitere Dividendenzahlungen folgten bis zum Jahr 2011 über die Favour State.

• Alle Dividendenzahlungen wurden von der ABT offiziell und umfassend entsprechend den Körperschaftsteuer-Gesetzen deklariert und versteuert.
Dies ist stets der Finanzverwaltung bekannt gegeben und auch geprüft worden.
Dieses Vorgehen wurde auch bei Betriebsprüfungen anerkannt.
Die Vorgehensweise ist in jeder Hinsicht legal.
Aus dieser Vorgehensweise entstanden der ABT keine steuerlichen Vorteile, und dem deutschen Fiskus ist zu keiner Zeit ein Nachteil entstanden.

• Die Gesellschaft Favour State Limited wurde im Dezember 2012 an die CHTC Fong`s Industries Group veräußert."