Parkgebühren verwirren noch

Parkgebühren verwirren noch

Auf der Webseite der Stadt gibt es jetzt noch einmal alles Wissenswerte kompakt zum Nachlesen.

Die Stadtverwaltung hat auf ihrer Internetseite ( www.meerbusch.de ) jetzt nochmals alles Wissenswerte über die neue Parksituation auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz in Büderich zusammengestellt. „Offenbar wird von Autofahrern doch das eine oder Andere missverstanden. Manches, was erzählt wird, ist auch schlichtweg unzutreffend“, so der Technische Beigeordnete Michael Assenmacher.

Auch die grundlegendste Information sei noch nicht bei allen Nutzern angekommen: Gebührenpflichtig ist das Parken auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz nur montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. In den übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt das Parken kostenlos. Eine Stunde Parkzeit kostet einen Euro. 40 Cent müssen als Mindestbetrag eingeworfen werden, was 24 Minuten Parkzeit entspricht. Die Höchstparkdauer liegt bei drei Stunden, die entsprechend drei Euro kosten.

Eine weitere Information, die noch nicht zu allen Parkern durchgedrungen ist: Auch wer vor 9 Uhr kommt, länger parken möchte und deshalb einen Parkschein ziehen muss, hat kein Problem. Wenn ein Parkschein vor der gebührenpflichtigen Parkzeit gezogen wird, wird die Parkdauer automatisch erst ab 9 Uhr berechnet.

Hinterlegt ist auf der städtischen Webseite auch alles Wissenswerte über Kartenzahlung am Parkautomat, über Tagestickets, Dauerparkausweise oder die Störungsnummer. Die Hinweise sind abrufbar über die Dienstleistungsdatenbank „A bis Z“ unter dem Buchstaben P wie „Parken auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz“.

(Report Anzeigenblatt)