Neue Regelung gilt ab dem 16. März auch im Kreis Viersen: „Pille danach“ rezeptfrei

Neue Regelung gilt ab dem 16. März auch im Kreis Viersen : „Pille danach“ rezeptfrei

Hat die Verhütungsmethode versagt oder wurde sie vergessen, mussten Frauen in Deutschland bislang zunächst zum Arzt gehen, um sich die „Pille danach“ verschreiben zu lassen. Ab morgen, 16. März, kann die „Pille danach“ auch ohne Verordnung in der Apotheke gekauft werden.

In den Apotheken im Kreis Viersen mit ihrem flächendeckenden Nacht- und Notdienst erhalten Frauen die „Pille danach“ umgehend und im Notfall auch am Wochenende und in der Nacht.

„Die Apotheker im Kreis Viersen sind bereit, Verantwortung zu übernehmen und können mit ihrer kompetenten Beratung eine sichere Anwendung der ,Pille danach’ gewährleisten“, erklärt Dr. Joachim Kresken, Pressesprecher der Apotheker im Kreis Viersen. Mit dieser Neu-Regelung werde es für Frauen künftig deutlich leichter, die „Pille danach“ mit möglichst wenig Zeitverzögerung einnehmen zu können. „Mit ihren kundenfreundlichen Öffnungszeiten und dem flächendeckenden Notdienst stellen die Apotheken die Versorgung rund um die Uhr sicher“, erläutert er.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der „Pille danach“ für Frauen bis zum 20. Geburtstag, sofern die Betroffene ein Rezept vorlegen kann. Wer auf eine Kostenerstattung verzichtet, erhält die Pille nach Beratung gegen Barzahlung in der Apotheke. „Wir werden dafür Sorge tragen, dass junge Menschen sehr verantwortlich mit der „Pille danach“ umgehen und die Abgabe unter Berücksichtigung des begründeten Einzelfalls erfolgt“, so Dr. Joachim Kresken. Noch nicht erwachsene Minderjährige, insbesondere wenn sie unter 14 Jahren sind, sollten sich bei der Anwendung von Notfallverhütungsmitteln ärztlich beraten lassen. Sie bekommen diese Medikamente im Allgemeinen nicht in der Selbstmedikation.

Die in den Hormonpräparaten EllaOne und PiDaNa enthaltenen Wirkstoffe Ulipristalacetat (EllaOne) und Levonorgestrel (PiDaNa) hemmen oder verzögern den Eisprung um drei bis fünf Tage. Da die Lebensdauer von Spermien drei bis fünf Tage beträgt, erreichen die Spermien die Eizelle nach dem Einsatz der „Pille danach“ mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr.

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Voraussetzung ist, dass das Präparat so schnell wie möglich nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen wird.

Die „Pille danach“ schützt nicht zu 100 Prozent. Bleibt die nächste Regelblutung länger als sieben Tage aus, gibt ein Schwangerschaftstest, gekoppelt mit dem Besuch beim Frauenarzt, Auskunft, ob eine Schwangerschaft vorliegt.

- Binnen zwölf Stunden nach dem Verkehr lässt sich die Einnahme der üblicherweise eingenommenen „Pille“ noch nachholen. Eine „Pille danach“ ist dann nicht nötig. Das gilt jedoch nicht für die „Minipille“. Hier braucht man die „Pille danach“, um eine mögliche Schwangerschaft zu verhindern.

- Hormonelle Verhütungsmittel sollen auch nach Einsatz der „Pille danach“ wie üblich weiter eingenommen werden. Ihre Wirksamkeit ist aber für den Rest des Zyklus nicht mehr gesichert. Deshalb sollen zusätzlich zum Beispiel Kondome genutzt werden.

- Bei Übelkeit mit Erbrechen kann die „Pille danach“ an Wirksamkeit einbüßen. Für die kontrazeptive Sicherheit besitzt auch das Körpergewicht Relevanz. Auch durch gleichzeitige Einnahme bestimmter Arzneimittel kann die Wirksamkeit herabgesetzt sein. Darüber informiert der Apotheker vor Ort.

- Liegt der ungeschützte Geschlechtsverkehr länger als

120 Stunden (5 Tage) zurück, nutzt

die „Pille danach“ nichts.

(Report Anzeigenblatt)