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Polizei warnt vor Kaffeefahrten

Polizei warnt vor Kaffeefahrten

Angebliche Gewinnübergabe ist Einladung zur Kaffeefahrt Die Polizei rät: Einladung zur Gewinnübergabe am besten wegwerfen!

Die Polizei im Kreis Viersen warnt die Bürger vor „erfreulicher Post aus Vechta“:

In dem Schreiben wird den Adressaten nach Polizeiangaben eine Gewinnauszahlung von 800 Euro in Aussicht gestellt. Dieses Geld, so die postalische Mitteilung, soll am 5. August persönlich übergeben werden. Die „glücklichen Gewinner“ sollten sich mittels Antwortkarte anmelden und eine Abfahrtsstelle ankreuzen, an der sie abgeholt werden wollen. Die bislang bekannten Abfahrtsorte im Kreis liegen in Schwalmtal und Brüggen. „Losgelöst davon, dass derartige Gewinnversprechen an sich schon äußerst dubios sind, ist es besonders verdächtig, dass die Anmeldung zu der Veranstaltung an eine Postfachadresse gesandt werden sollte, ohne dass die Veranstalter benannt wären“, so Antje Heymanns, Sprecherin der Polizei im Kreis Viersen.

Die Kreispolizeibehörde rät zur Vorsicht. „Nach kriminalistischer Erfahrung dienen derartige Gewinnbenachrichtigungen ausschließlich dem Zweck, Teilnehmer für sogenannte Kaffeefahrten zu gewinnen.“ Eine Auszahlung angeblicher Geldgewinne erfolgt bei diesen Veranstaltungen nicht! Auf „Kaffeefahrten“ geht es nur ums Geschäft. Meist sollen Betten, Decken, Kochtöpfe, Badezusätze, Nährmittel, Trinkkuren und ähnliche Erzeugnisse verkauft werden. Da auch Busse, Saal, Essen und Geschenke bezahlt werden müssen, sind die Waren bei derartigen Verkaufsveranstaltungen nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und regelmäßig deutlich teurer als im Fachhandel.

„Trotzdem kommen die häufig gezielt auserwählten betagten Teilnehmer an Kaffeefahrten mit finanziellen Verpflichtungen von teils mehreren hundert Euro nach Hause, wo sie Qualität und Preis vergleichen, dieselbe Ware billiger entdecken oder sich eingestehen, dass sie unter dem Druck der Verkäufer in einem regelmäßig abgelegenen Veranstaltungsort etwas unterschrieben haben, was sie gar nicht wollten.“

Eine strafbare Handlung sei bei diesen Gewinnversprechen und Einladungen zunächst nicht erkennbar. Wer nicht an einer Werbeverkaufsveranstaltung teilnehmen möchte, dem rät die Kreispolizeibehörde, die Anschreiben zu vernichten und die Einladung nicht anzunehmen. Den Menschen, die das Veranstaltungsangebot wahrnehmen wollen, rät die Polizei: „Lassen Sie sich auf Kaffeefahrten unterhalten, verzehren Sie die angebotenen Speisen und nehmen Sie die Geschenke mit. Fühlen Sie sich aber niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.“ Wenn es dann doch passiert ist, bietet Schutz vor solchen unüberlegten Käufen das „Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften“. Binnen zwei Wochen können Kaufverträge, die auf Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen abgeschlossen wurden, widerrufen werden – am sichersten per Einschreiben mit Rückschein. Zur Fristwahrung kommt es nur auf das Absendedatum an. „Nur unseriöse Vertreter versuchen, diese verbraucherfreundliche Regelung zu unterlaufen, indem sie Bestellungen ohne Datum schreiben, sie zurückdatieren oder das Unternehmen unleserlich oder gar nicht angeben. Das kann Verbraucherrechte gefährden.“ Wer auf Werbeveranstaltungen kauft, sollte wenigstens auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht achten. „Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind und die das gültige Datum sowie eine Unterschrift und eine Belehrung über das Widerrufsrecht beinhaltet“, so Antje Heymanns. Noch sicherer ist es, auf einem „Ausflug mit Möglichkeit zur Teilnahme an einer Werbeveranstaltung erst gar nichts zu unterschreiben oder zu kaufen“!

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Antje Heymanns: „Wenn Sie bei solchen Veranstaltungen eingesperrt, genötigt oder bedroht werden, rufen Sie über 110 die örtliche Polizei zu Hilfe.“ Ratsam sei es dabei, auf der Hinfahrt genau darauf zu achten, an welchem Ort man sich befindet.

(StadtSpiegel)