Rats-Bürgerentscheid abgelehnt

Rats-Bürgerentscheid abgelehnt

Die CDU hatte beantragt, dass nach dem Patt in der Frage um einen Standort für einen Lebensmittelmarkt in Elmpt der Rat einen Bürgerentscheid beschließen solle.

Obwohl 18 der anwesenden 25 Ratsmitglieder dafür stimmten — es gab vier Nein-Stimmen und drei Enthaltungen — kommt dieser nun nicht zustande.
Laut Gesetz hätten zwei Drittel der gesetzlichen Zahl von Ratsmitgliedern, also 24, für diesen Bürgerentscheid stimmen müssen — und zwar unabhängig davon, wie viele Ratsmitglieder anwesend sind.
CDU, Grüne, Linke und FDP haben deshalb nach der Sitzung verabredet, dass ein Bürgerbegehren unter der Federführung der parteilosen Bürgermeister-Kandidatin Yvonne Jeurißen und des CDU-Kandidaten Bennet Gielen auf den Weg gebracht werden soll, damit die Bürger im September möglicherweise doch selbst entscheiden können.

Das Verfahren für einen Bürgerentscheid ist ausgesprochen kompliziert. Es wäre der erste in Niederkrüchten, falls sich im Bürgerbegehren eine Mehrheit dafür findet.
CDU und Linke — letztere hatte einen Bürgerentscheid auch angeregt — wollten den Weg über das Bürgerbegehren sparen und direkt zum Bürgerentscheid rufen, dem so genannten Rats-Bürgerentscheid. Hier gibt der Rat die Entscheidung über eine spezielle Frage in die Hände der Bürger — etwa, weil er trotz intensiver Diskussion keine Lösung herbeiführen kann, so wie hier. Weil nicht genug Ratsmitglieder dafür stimmten, ist der CDU-Antrag abgelehnt.
Und es geht noch komplizierter. Denn sowohl in Bürgerbegehren als auch in Bürgerentscheid sind nur Fragen erlaubt, auf die man mit Ja oder Nein antworten kann. Das bedeutet, dass nicht gefragt werden kann: Wünschen Sie sich einen Lebensmittelmarkt an der Mönchengladbacher Straße oder im Heineland?
Nach der Mönchengladbacher Straße darf auch nicht gefragt werden, denn hier ist ja bereits ein Verfahren zur Bauleitplanung angelaufen. Und in diesem Fall ist ein Bürgerbegehren unzulässig.
Und so kommt es jetzt zu einer kuriosen Situation: Egal, für welchen der beiden Standorte man als Bürger ist — wenn man den Bürgerentscheid will, muss man zunächst unterschreiben, auch wenn in der Fragestellung das Heineland genannt ist. "Ich unterstütze mit meiner Unterschrift die Initiative, die einen Bürgerentscheid mit folgender Frage herbeiführen will: Sind Sie für die Errichtung eines Vollsortimenters an der Overhetfelder Straße (Heineland)?"
Befürworter des Standorts Mönchengladbacher Straße können aber auch einfach nichts tun. Denn wenn das Bürgerbegehren nicht die erforderliche Anzahl an Unterschriften — neun Prozent der Einwohner, etwa 1.350 Menschen — bekommt, dann ist es gescheitert, es bleibt bei der weiteren Planung für die Mönchengladbacher Straße. Falls die Zahl zusammenkommt, gibt es die Gelegenheit abzustimmen. Findet der Rat dann keine Form-Fehler und entschließt sich, dem Bürgerbegehren stattzugeben, dann kommt es innerhalb von drei Monaten zum Bürgerentscheid, bei dem die Menschen wie bei einer Wahl ihre Stimme an der Urne abgeben können. Und da wiederum können dann diejenigen, die für die Mönchengladbacher Straße sind, mit "Nein" stimmen.
Wenn dann die Stimmen ausgezählt sind, kommt es nicht nur darauf an, wie die Mehrheiten sind, sondern auch darauf, ob sich genug Menschen beteiligt haben. 20 Prozent der Einwohner — auch, wenn Kinder nicht stimmberechtigt sind — müssten mit "Ja" stimmen, und das müsste gleichzeitig die Mehrheit der abgegebenen Stimmen sein, dann wäre der Bürgerentscheid erfolgreich. Falls nicht, wäre das automatisch als Entscheidung für die Mönchengladbacher Straße zu werten, das dortige Verfahren würde wieder aufgenommen.
Wann genau der Bürgerentscheid stattfinden könnte, ist noch unklar. Theoretisch ist es möglich, parallel zur Bürgermeisterwahl oder zur bei fünf Kandidaten erwarteten Stichwahl entscheiden zu lassen, allerdings müssten dann laut einer Rechtsauskunft eigene Wahlvorstände für diese Entscheidung gebildet werden.
Ab wann genau die Unterschriftenlisten ausliegen werden, ist noch nicht klar, denn die Gemeinde muss noch eine Kostenschätzung abgeben, die mit auf die Listen gedruckt wird. Die Initiatoren, aber auch einige Parteien, wollen auf ihren Internetseiten und bei Facebook die Original-Unterschriftenlisten zum Herunterladen anbieten. So kann jeder selbst Unterschriften sammeln und sie dann bei den Initiatoren abgeben. Nicht erlaubt ist es, sich selbst Unterschriftenlisten zu fertigen. Dort abgegebenen Stimmen wären ungültig.
Die Initiatoren und etliche Unterstützer planen, mit den Listen von Tür zu Tür zu gehen, sie sollen aber auch in Geschäften ausgelegt werden. Jeder darf nur einmal unterschreiben.