Steuern: Schätzungsweise 160 000 Rentner werden steuerpflichtig

Steuern : Schätzungsweise 160 000 Rentner werden steuerpflichtig

Durch die Rentenanpassung i.H.v. 4,25 Prozent zum 1.07.2016, müssen schätzungsweise 160 000 Rentner erstmals Einkommensteuer zahlen. Die Steuererklärung ist bis zum 31.5.2017 beim Finanzamt einzureichen.

Eine Verlängerung der Frist ist durch die Bearbeitung bei einem Steuerberater bis zum 31.12.2017 möglich.


Der Grundfreibetrag für einen alleinstehenden Rentner liegt bei 8 652 Euro und bei verheirateten Rentnern bei 17 304 Euro. In der Steuererklärung können die Ausgaben etwa für Vorsorge oder Krankheitskosten steuermindernd abgesetzt werden. Die Renteneinkünfte werden automatisch durch die Deutsche Rentenversicherung an das Finanzamt übermittelt. Eine Nichtabgabe der Steuererklärung kann zu Schätzungsbescheiden und im schlimmsten Fall zu einer Steuerhinterziehung führen. In Schätzungsbescheiden werden Ausgaben für Krankheitskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen, Vorsorgeaufwendungen usw. nicht oder nur zum Teil berücksichtigt. Ein Verspätungszuschlag kann bei zu später Abgabe erhoben werden. Lassen Sie sich durch einen Steuerberater beraten und gehen Sie nicht die Gefahr eines Schätzungsbescheides ein.