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Recht und Gesetz: Scheidung: Lottogewinn im Zugewinn(-ausgleich)

Recht und Gesetz : Scheidung: Lottogewinn im Zugewinn(-ausgleich)

Der Zugewinn ist im deutschen Recht pauschal geregelt. Das kann im Einzelfall zu Ergebnissen führen, deren Billigkeit fraglich ist. Was passiert zum Beispiel, wenn einer der getrennt lebenden Ehegatten im Lotto gewinnt?

Der Zugewinn ist im deutschen Recht pauschal geregelt. Das kann im Einzelfall zu Ergebnissen führen, deren Billigkeit fraglich ist. Was passiert zum Beispiel, wenn einer der getrennt lebenden Ehegatten im Lotto gewinnt?

Ist der Lottogewinn beim Zugewinnausgleich zu berücksichtigen? Mit diesen Fragen sah sich auch ein Ehemann konfrontiert, der mit seiner neuen Lebensgefährtin Lotto spielte und gemeinsam mit ihr knapp einer Millionen Euro gewann. Von seiner Ehefrau, die er 1971 geheiratet hatte, lebte er seit 2000 getrennt. Doch erst 2009 — ein Jahr nach dem Lottogewinn — wurde das Scheidungsverfahren eingeleitet. Die Frau machte geltend, sie sei im Hinblick auf den Zugewinnausgleich aufgrund der gesetzlichen Pauschalierung am Lottogewinn zu beteiligen. Bei Eheschließung habe der Mann kein Vermögen gehabt, bei Zustellung des Scheidungsantrags aber habe ihm der halbe Lottogewinn zugestanden, also 500 000 Euro. Damit habe er in dieser Höhe einen Zugewinn erzielt und die Hälfte, also 250 000 Euro, als Zugewinnausgleich zu leisten. Der Bundesgerichtshof gab ihr Recht. Geerbtes wie geschenktes Geld ist zwar bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung privilegiert zu behandeln — dies gilt aber nicht für einen Lottogewinn.


Hinweis: Der Fall zeigt, was passieren kann, wenn auf eine Trennung lange Zeit keine Scheidung folgt. Kommt es zur Trennung, ist deshalb eine fachkundige Beratung empfohlen. Sonst kann es unter Umständen — wie hier geschehen -- recht teuer werden.