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Schonfrist bis Oktober?

Schonfrist bis Oktober?

An diesem Baum sind Sie sicher schon einmal vorbei gelaufen: Die große Platane in der Viersener Fußgängerzone. Doch Sie sollten sich beeilen, wenn Sie noch einmal ihren Schatten genießen möchten. Denn: Die Stadt plant, die Platane zu fällen.

Allerdings nicht vor Oktober - denn bis zum 1.10. ist der Baum gesetzlich geschützt. Erst danach darf gefällt werden. Doch warum überhaupt soll der markante Baum verschwinden? Grund sind die Dohlen und Tauben, die in der Baumkrone einen Ruheplatz suchen - und die darunter liegende Fläche mit ihrem Kot verschmutzen. Vor allem der Bienenwaben-Brunnen musste daher immer wieder gereinigt werden. Seit dem die Stadt aber ein „Vergrämungsmittel“ auf den Ästen aufgetragen hatte, ist die Fläche schon deutlich sauberer geworden. Dennoch stimmte der Umweltausschuss, mit Ausnahme von Grünen und Linken, nun für die Fällung.

(StadtSpiegel)