Früher kam er mit Ankündigung, heute müssen ihn die Eigentümer selber anrufen: Schornsteinfeger beauftragen

Früher kam er mit Ankündigung, heute müssen ihn die Eigentümer selber anrufen : Schornsteinfeger beauftragen

Grundstückseigentümer sind selbst für die Brand- und Feuersicherheit ihrer Feuerstätten und Kamine verantwortlich. Darauf hat das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss hingewiesen.

Durch einen Ankündigungszettel an der Haustür hatte sich der Schornsteinfeger früher angemeldet. Auf Grund der Liberalisierung des Handwerksrechts ist dieser Automatismus entfallen. „Grundstückseigentümer müssen selbst aktiv werden und für die notwendigen Arbeiten einen Schornsteinfeger beauftragen“, so die Fachleute vom Amt.

Welche Arbeiten im Lauf eines Jahres erforderlich sind, kann jeder Grundstückseigentümer aus seinem aktuellen Feuerstättenbescheid entnehmen, der ihm von seinem zuständigen und bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zugesandt wurde. Der Nachweis über die fristgerechte Durchführung der notwendigen Arbeiten muss diesem Bezirksschornsteinfeger auch erbracht werden. Werden die Arbeiten nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt, kann dies für den Grundstückseigentümer teuer werden: Neben einem Bußgeld droht der Gesetzgeber auch einen „Hausbesuch“ des Ordnungsamtes an.

Hoheitliche Aufgaben wie die Feuerstättenschau, der Erlass eines Feuerstättenbescheids oder die Überprüfung von neu errichteten oder geänderten Feuerstätten und Bauabnahmen dürfen nur vom Bezirksschornsteinfeger erledigt werden. Fragen zu diesem Thema beantwortet das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss unter der Telefonnummer 02181/60132 16. Nähere Informationen über zugelassene Schornsteinfeger finden sich auf den Internet-Seiten des Bundesamtes für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle. Die Adresse lautet www.bafa.de .

(Report Anzeigenblatt)