Schrotthändler-Protest mit Lkw-Schlange durch die Stadt

Schrotthändler-Protest mit Lkw-Schlange durch die Stadt

Schon seit 2012 untersagt ein Bundesgesetz den Schrotthändlern das Abholen und Verwerten von Elektroschrott – eigentlich. Niemanden scherte es bislang, ob sich alle dran halten. Doch urplötzlich werden Paragrafen bemüht: „Es ist nach dem Gesetz nur den öffentlichen Entsorgungsträgern erlaubt, jeglichen E-Schrott abzuholen“, sagt die Mags – und handelt entsprechend.

Dagegen protestierten am Freitag die Schrotthändler.

Für die Mönchengladbacher Schrotthändler sind die verstärkten Kontrollen ihrer Fahrzeuge und Geschäftsräume durch die Mags – und durch die Polizei – „auf unerlaubten Erwerb und Veräußerung von Elektroschrott“ in der letzten Zeit eine ganz bittere Pille, denn durch dieses Verbot, erleiden sie hohe finanzielle Einbußen, die ihre Existenz ernsthaft gefährden. „Die Mags verbietet uns das Abholen von schrottigen Wasch– und Spülmaschinen und weiteren elektronischen Haushaltsgeräten, obwohl wir die gewerbliche Abholung völlig kostenfrei durchführen“, sagt Josef Boxbücher, der selbst schon fast 30 Jahre einen Handel mit Schrott betreibt. Die Schrotthändler haben bislang die Geräte auch bei älteren Leuten abgeholt, die zum Beispiel ihre Waschmaschine nicht mehr bis zum Straßenrand schleppen können, sogar aus den Kellern. Die Kommunen, bei uns die Mags, würden für gleiche Dienstleistungen 125 Euro pro angefangener Stunde nehmen, so Boxbücher, wenn sie aus einem Haushalt Schrott oder Elektroschrott raustragen müssten. „Wie sollen sich das Rentner, die an der Armutsgrenze leben, leisten?“

Für Boxbücher und seine Kollegen, die sich am Freitag auf dem Kirmesplatz an der Saumstraße zu einer Protestfahrt versammelten, ist das Vorgehen des Mönchengladbacher Entsorgungsträgers total unverständlich. Josef Boxbücher: „Vorher wurde es uns erlaubt, jetzt bringt man urplötzlich ein Gesetz ins Spiel, das uns kaputt macht. Die Mags fährt, wie es viele andere Kommunen auch handhaben, sogar in Gewerbegebiete und droht den Firmen dort mit einer Anzeige, falls diese uns nochmals E-Schrott geben würden. Wir finden, dass die Mags kein Recht dazu hat, da es so in keinem Gesetzbuch steht“. Außerdem würden die Schrotthändler inzwischen fast täglich von Polizei und Mags kontrolliert. Selbst vor abgestellten, abgenetzten und abgeschlossenen Fahrzeugen werde kein Halt gemacht. Man klettere auf abgestellten Fahrzeuge, ohne jegliche Befugnis. „Eine Frechheit“, ärgert sich Boxbücher. Noch vor einigen Monaten sei ihnen die Erlaubnis zur Abholung und Verwertung von diesem Schrott ausdrücklicherteilt worden, aber schon wenige Tage später wieder entzogen. „Wir alle können das nicht verstehen !“

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Die Mags wehrt sich. Andreas Böhm, Leiter der Abfallwirtschaft: „Es ist ausdrücklich nur den öffentlichen Entsorgungsträgern erlaubt, Elektroschrott abzuholen und nach dem EAR-System zu verwerten. Das Kreislaufwirtschafts– und Abfallgesetz schreibt es im nachgegliederten Elektro Gesetz, Paragraf 12 so vor. Jede Kommune hat das zu kontrollieren.“

(Report Anzeigenblatt)