Recht und Gesetz: Staatsangehörigkeit - Erben in Europa

Recht und Gesetz : Staatsangehörigkeit - Erben in Europa

Zwar gilt seit August 2015 für Erbfälle die EU-Erbrechtsverordnung. Damit sind jedoch nicht etwa alle erbrechtlichen Probleme bei Fällen mit Auslandsberührung aus der Welt geschaffen.

Haben etwa zwei Ausländer im gemeinsamen Ausland einander geheiratet, sind dann später nach Deutschland ausgewandert und haben die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, so kann unter Umständen im Todesfall der Ehepartner in Deutschland auch das ausländische Recht der früheren Staatsangehörigkeit noch zur Anwendung kommen. Denn nach aller Erfahrung schließen die wenigsten Paare bei einem Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit einen notariellen Ehevertrag über die Anwendung deutschen Rechtes ab, weil sie —irrig- davon ausgehen, dass mit dem Erwerb der Deutschen Staatsangehörigkeit automatisch — nur noch — deutsches Recht auf deren Ehe und den Erbfall Anwendung findet. Aufgrund des sogenannten "Versteinerungsgrundsatzes" des ehelichen Güterrechtes kann dies dann im Erbfall jedoch dazu führen, dass möglicherweise trotz der Anwendung deutschen Erbrechtes noch das ausländische Güterrecht zu berücksichtigen ist. Eine anwaltliche Beratung auch zu diesen Fragen kostet nach der gesetzlichen Vergütung nicht mehr als 226,10 Euro.