Steuern: Stichtag 31. Mai - Frist der Steuererklärung

Steuern : Stichtag 31. Mai - Frist der Steuererklärung

Der reguläre Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2017 ist der 31. Mai 2018. Der ein oder andere Steuerpflichtige kann diesen Termin nicht einhalten und fragt sich nun, welche Konsequenzen drohen.


"Grundsätzlich gilt diese Frist nur für sogenannte Pflichtveranlagungen, also Steuererklärungen, die aufgrund von gesetzlichen Vorschriften abgegeben werden müssen oder weil das Finanzamt dazu auffordert", so Andreas Röder vom ISAR E.V. Lohnsteuerhilfeverein in Viersen.
"Für diese Fälle kann eine Fristverlängerung bis zum Jahresende beantragt werden. Bequemer ist das für unsere Mitglieder, für die gilt, wie für alle Steuerpflichtigen, die sich steuerlich von einem Profi vertreten lassen, automatisch die Frist zum Jahresende!"
Wenn man nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hat man sogar noch mehr Zeit: "Für das Veranlagungsjahr 2014 können wir noch in 2018 eine Erklärung erstellen", so Herr Röder weiter, "das lohnt sich natürlich wenn man etwas 'Absetzbares' hat, wie die Unterstützung von Angehörigen, hohe Werbungskosten aufgrund einer Weiterbildung, aber durchaus auch schon bei bestimmten Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen etc. Hier kann eine gute Beratung richtig Geld bringen."


Für weitere Auskünfte steht Ihnen die ISAR E.V. Beratungsstelle Viersen, Gereonstraße 113 unter 02162/ 890 26 45 gerne zur Verfügung.