Todesursache bleibt ungeklärt

Todesursache bleibt ungeklärt

Zu je drei Jahren Jugendhaft sind die 21 Jahre alte Samantha M. und der 20-jährige Dennis F. verurteilt worden, deren totes Baby am 12. September 2014 im Flöthbach in Anrath gefunden wurde.

Schon die Anklage lautete nur auf Totschlag (nicht auf Mord), weil die Staatsanwaltschaft von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit bei der Angeklagten ausging, die an einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung leidet. Hinzu kam jetzt im Verlaufe des Verfahrens noch, dass ein Mediziner in seinem Gutachten eine natürliche Todesursache (z. B. durch vergiftetes Fruchtwasser) bei dem Baby nicht ausschließen konnte. Der oberflächliche Schnitt am Hals des Babys, den die Mutter laut eigener Aussage nach der Geburt mit einer Schere vorgenommen hatte, soll jedenfalls nicht die Todesursache gewesen sein.

Die Richterin betonte in der Urteilsbegründung, dass sich die genaue Todesursache nicht habe klären lassen (nicht zuletzt aufgrund der fortgeschrittenen Verwesung der Babyleiche, die schon Ende Juli in den Bach geworfen wurde). Deshalb erfolgte die Verurteilung der beiden jungen Erwachsenen lediglich wegen versuchten Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft hatte je vier Jahre Jugendhaft gefordert, die Verteidigerin der 21-Jährigen zweieinhalb Jahre Haft und der Verteidiger des 20-Jährigen eine Bewährungsstraße von einem Jahr und sechs Monaten, weil er nach seiner Festnahme umfängliche Aussagen (auch zur Tötungsabsicht) gemacht hatte.

(Report Anzeigenblatt)