Umzug leicht gemacht!

Umzug leicht gemacht!

Sei es wegen einer neuen Beziehung, aus familiären oder akademischen Gründen: In der Regel hat jeder Erwachsene schon einmal einen Umzug gemeistert. Eine Studie der Online-Jobplattform Stepstone belegt, dass jede zweite Fach-/Führungskraft bereits einen berufsbedingten Umzug hinter sich hat.

Ein Wohnortwechsel macht viel Arbeit. Mit folgenden Tipps fällt der Umzug leichter.

Wichtig ist vor allem eine gute Organisation. Wer einen Umzug in Eigenregie durchführt, sollte sicherstellen, dass genügend Helfer Zeit haben. Ein kompletter Umzug mit nur vier Personen ist anstrengend. Es sollten jedoch auch nicht zu viele sein, da mehrere Personen sich auch im Weg stehen können. Direkt nach dem Umzug darf man den Gang zu den Behörden nicht vergessen. Die Ummeldung des Wohnsitzes muss in den meisten Bundesländern persönlich erfolgen.

Je nach Mietvertrag sind in der alten Wohnung diverse Schönheitsreparaturen notwendig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Wenn nur noch wenige Tage bis zum Umzug bleiben, müssen die Kartons ordentlich gepackt und Möbel für den Transport vorbereitet werden. Apropos, ein Transporter muss auch noch her. Idealerweise buchen ihn Umziehende mindestens zwei Wochen vor dem Stichtag, denn gerade am Monatsende und an den Wochenenden sind Transporter heißbegehrt. Doch gibt es auch die Möglichkeit, den Umzug an Profis auszulagern und so entspannt ins neue Heim zu kommen.

Die Vorteile liegen auf der Hand. Ein Umzugsunternehmen bietet professionelle Unterstützung, sodass der Umzug zum neuen Wohnungsort meist reibungslos und (hoffentlich) ohne große Überraschungen abläuft. Durch den Vergleich verschiedener Anbieter lassen sich bis zu 40 % der Umzugskosten sparen, also bleibt in der Haushaltskasse mehr Budget für neue Möbel. Sollten beim Transport alte Schmuckstücke beschädigt werden, haftet in der Regel das Umzugsunternehmen. Allerdings bewegt sich die Haftungsbeschränkung meist in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut.

Umzugskosten sind steuerlich absetzbar, wenn der Wohnortwechsel beruflich bedingt oder aufgrund einer außergewöhnlichen Belastung stattfindet. Einige Kosten müssen Umziehende mit Belegen nachweisen wie die Reisekosten für Wohnungsbesichtigungen, Maklergebühren für die Vermittlung der neuen Wohnung, doppelte Mietzahlungen, Transport- und Speditionskosten sowie Nachhilfeunterricht für die Kinder, wenn diese die Schule wechseln müssen. Für die sogenannten sonstigen Kosten gibt es eine Umzugskostenpauschale. Darunter fallen unter anderem die Kosten fürs Streichen und Tapezieren der alten Wohnung, Elektro- und Sanitärinstallationen, Trinkgelder oder die obligatorische Pizzabestellung für die Helfer.